Feiertagsgesetz
„Stille Tage“ an Ostern stehen bevor

Die Stadt Amberg weißt auf die Einhaltung des Musik- und Tanzverbotes an den Ostertagen hin.

07.04.2022 | Stand 15.09.2023, 6:14 Uhr
Die Stadt Amberg weißt auf das Feiertagsgesetz an den Ostern hin. −Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Die Stadt Amberg weist im Hinblick auf das bevorstehende Osterfest auf die Einhaltung des Feiertagsgesetzes hin. Hierin ist geregelt, dass an den sogenannten „Stillen Tagen“ öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur dann gestattet sind, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, wie es in einer Pressemitteilung der Stadt Amberg heißt. An den bevorstehenden stillen Tagen des Osterfestes sollen Trauer, Totengedenken und innere Einkehr im Vordergrund stehen. Am Gründonnerstag, 14. April, herrscht Tanzverbot von 2 bis 24 Uhr. Am Karfreitag, 15. April, und am Karsamstag, 16. April, gilt das Tanzverbot von jeweils 0 bis 24 Uhr.

Am Karfreitag gilt außerdem für Räume mit Schankbetrieb beziehungsweise in Betrieben, die dem Gaststättengesetz unterliegen, ausnahmslos ein Musikdarbietungsverbot, unabhängig davon, ob an diesem Tag ein Schankbetrieb stattfindet. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es sich um Livemusik handelt oder ob die Musik über Musikgeräte abgespielt wird. Dem ernsten Charakter des stillen Tages nicht entsprechende Veranstaltungen, die bereits am Vorabend begonnen haben, sind daher mit Beginn des stillen Tages um 0 beziehungsweise um 2 Uhr zu beenden. Stille Tage um die Osterfeiertage sind der Gründonnerstag am 14. April, der Karfreitag am 15. April und der Karsamstag am 16. April.