Schmuggelware
Strafanzeige wegen 24 „Dum-Bum“-Böllern

Die Polizei stellte die illegale Pyrotechnik bei einem 21-Jährigen sicher. Auch ein verbotener Schlagring landete im Fundus.

27.07.2020 | Stand 16.09.2023, 4:38 Uhr
So sahen die verbotenen Böller aus, die die Beamten sichergestellt haben. −Foto: Bundespolizei Waldmünchen

Einen Schlagring und Böller der Kategorie F 3 haben Bundespolizisten am Wochenende im Bereich des ehemaligen Grenzüberganges Furth im Wald / Schafberg sichergestellt. Die Besitzer erwartet jetzt eine Strafanzeige.

Am Freitagnachmittag entdeckten Fahnder der Bundespolizei bei einem 21-jährigen Deutschen insgesamt 24 Stück DUM BUM Feuerwerkskörper der Kategorie F 3 mit einem Gesamtgewicht von 740 Gramm.

Besondere Erlaubnis für Pyrotechnik erforderlich

Der Umgang mit Pyrotechnik diese Kategorie erfordert nach dem deutschen Sprengstoffgesetz eine besondere Erlaubnis. Hierüber verfügte der Besitzer, ein 21-Jähriger aus dem niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn, nicht.

Verstoß gegen Waffengesetz

Da nach dem deutschen Waffengesetz jeglicher Umgang mit derartigen Gegenständen verboten ist (allein der Erwerb oder Besitz ist schon strafbar) stellten die Beamten den verbotenen Gegenstand sicher.

Dem 36-Jährigen wurde die Weiterreise gestattet, ihn erwartet jetzt aber eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.