Die Vertreter des Bürgerbegehrens sprechen von einer „rechtswidrigen Ablehnung“. Doch die Landrätin stützt sich auf die Rechtsmeinung von Juristen und Regierung.
Die Vertreter des Bürgerbegehrens sprechen von einer „rechtswidrigen Ablehnung“. Doch die Landrätin stützt sich auf die Rechtsmeinung von Juristen und Regierung.
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