Prozesse
Überraschung im Rauschgift-Prozess

Einsatz der V-Leute gegen den Regensburger Drogen-Paten war wohl illegal. Ihre Beweise sind möglicherweise nicht verwertbar.

23.11.2018 | Stand 16.09.2023, 5:55 Uhr
Wolfgang Ziegler

Frauen-Power auf der Anklagebank: Rechtsanwältin Mayumi Weinmann (l.) und Rechtsanwältin Dagmar Ciccotti – hier mit ihrem Mandanten Alesjo S. – übten massive Kritik am Vorgehen der Ermittler. Foto: Ziegler

Es hatte sich angedeutet – 14:2, vierzehn Verteidiger gegen zwei Staatsanwälte, konnte auf die Dauer nicht gut gehen. Am fünften Verhandlungstag im Prozess gegen den Regensburger Drogen-Paten Fiqret D. (55) und seine Gang schlug am Freitag die Stunde der Angeklagten und ihrer Vertreter. Vier der Verteidiger feuerten eine volle Breitseite ab – in Richtung Polizei und Staatsanwaltschaft. Die Munition dazu lieferte die Kripo selbst: Sie hatte Kollegen aus Albanien alsVerdeckte Ermittlereingesetzt, was wohl eines Rechtshilfeersuchens und einer richterlichen Genehmigung bedurft hätte. Beides lag nicht vor. Dadurch sind die durch deren Einsatz gewonnenen Erkenntnisse möglicherweise nicht verwertbar.

Dass sich die Regensburger Kripo bei ihren Ermittlungen gegen das Drogen-Kartell um Fiqret D. ausländischer Polizisten bediente, war erst in den letzten beiden Verhandlungstagen deutlich geworden. Sowohl in den Akten als auch in der Anklageschrift war von „Vertrauenspersonen“ die Rede gewesen. Während es sich bei Vertrauenspersonen (VP) um Privatleute handelt, „die keiner Strafverfolgungsbehörde angehören“, sind Verdeckte Ermittler (VE) „inländische Beamte von Strafverfolgungsbehörden“.

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