Teublitz
Umgehungsstraße: Unterlagen liegen aus

Die Papiere zum Raumordnungsverfahren sind im Rathaus und online einsehbar. Einwendungen sind bis 23. Dezember möglich.

08.11.2021 | Stand 15.09.2023, 23:14 Uhr
Die Verfahrensunterlagen und das Einleitungsschreiben liegen in der Zeit vom 9. November bis zum 8. Dezember 2021 bei der Stadtverwaltung Teublitz zur Einsichtnahme bereit. −Foto: Alex Huber

Die Städte Burglengenfeld, Maxhütte-Haidhof und Teublitz haben einen Zweckverband zur Planung und Errichtung einer Umfahrungsstraße für das Städtedreieck gegründet. Die Umfahrungsstraße, für die es mehrere Trassenalternativen gibt, soll in Verlängerung der Ortsumfahrung Burglengenfeld an die Kreisstraße SAD 1 östlich von Teublitz anbinden. Ziel der Ortsumfahrung ist es, die Städte vom Durchgangsverkehr zu entlasten.

Aufgrund der Betroffenheit von mehreren Kommunen, des Umfangs des Eingriffs sowie der mit dem Vorhaben verbundenen Auswirkungen auf unterschiedliche Belange ist das Vorhaben als „erheblich überörtlich raumbedeutsam“ anzusehen, teilt die Stadt Teublitz mit. Gemäß Art. 24 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) ist das Vorhaben daher in einem Raumordnungsverfahren landesplanerisch zu überprüfen.

Die Regierung der Oberpfalz hat mit Schreiben vom 27. Oktober 2021 das Raumordnungsverfahren eingeleitet. Die Verfahrensunterlagen und das Einleitungsschreiben liegen in der Zeit vom 9. November bis zum 8. Dezember 2021 bei der Stadtverwaltung Teublitz, Rathaus, Zi.-Nr. 11, zur Einsichtnahme für jedermann während der Geschäftsstunden bereit. Die Unterlagen können bei derRegierung der Oberpfalz auch onlineeingesehen werden.

Bis zum 23. Dezember 2021 besteht laut Stadt Teublitz Gelegenheit zur schriftlichen oder elektronischen Äußerung bevorzugt gegenüber der Stadt, Platz der Freiheit 7, 93158 Teublitz, Fax: (09471) 97852 Email:info@teublitz.deoder der Regierung der Oberpfalz – Höhere Landesplanungsbehörde, 93039 Regensburg, E-Mail:landesplanung@reg-opf.bayern.de.

Bei der Verfassung der Stellungnahme wird um Beachtung folgender Punkte gebeten:

  • Das Raumordnungsverfahren behandelt die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens unter überörtlichen Gesichtspunkten.
  • Die Verfahrensbeteiligten sollen ihre die Forderungen und Auflagen kurz fassen und begründen.
  • Detailfragen des Vorhabens sowie Enteignungs- und Entschädigungsfragen sind nicht Gegenstand des Verfahrens.