Kriminalität
Unbekannte legten Steine aufs Bahngleis

In der Nähe von Regensburg kam es zu einer gefährlichen Situation. Die Polizei sucht nach den Tätern und hofft auf Hinweise.

28.10.2021 | Stand 15.09.2023, 23:38 Uhr
Die Polizei ermittelt wegen eines mutmaßlichen Sabotageakts. −Foto: Monika Skolimowska/picture alliance/dpa

In der Nähe von Regensburg haben am Dienstag bisher unbekannte Täter Steine auf die Bahngleise gelegt. Die Bundespolizei sucht Zeugen..

Am späten Dienstnachmittag informierte die Bahnbetriebszentrale gegen 16 Uhr die Bundespolizei, dass auf der Strecke von Regensburg nach Weiden ein Zug der Oberpfalzbahn mehrere Steine überfahren habe.

Bei der Untersuchung des Streckenabschnitts fanden die Beamten auf Höhe Wutzelhofen am Gleisstrang an 18 verschiedenen Stellen Steinmehlspuren, verteilt auf einer Länge von etwa 200 Metern. Im Bereich des Tatortes konnten die Bundespolizisten aber keine Verdächtigen mehr ausfindig machen. Nach bisherigen Erkenntnissen waren Schäden am Triebfahrzeug nicht feststellbar.

Die Bundespolizei Waldmünchen hat Ermittlungen wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen und bitte Zeugen, die Hinweise geben können sich unter Tel. 09972 9408-0 oder per E-Mail an bpoli.waldmuenchen@polizei.bund.de zu melden.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizei insbesondere Kinder und Jugendliche, dass der Gleisbereich kein Spielplatz sei. Bereits der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe sei wegen der Sogwirkung vorbeifahrender Züge gefährlich. Steine oder ähnliche Fremdkörper auf den Gleisen könnten erhebliche Schäden am Schienenfahrzeug verursachen und im schlimmsten Fall zu einem Unfall führen. Zersplitternde Steine können zudem wie Geschosse wirken und die im Nahbereich stehenden Personen lebensgefährlich verletzen.

Unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich sei nicht nur lebensgefährlich, sondern werde auch als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet. Das Auflegen von Steinen könne den Tatbestand des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr erfüllen und ziehe dann strafrechtliche Ermittlungen nach sich. Komme es wegen einer Notbremsung zu Personen- und Sachschäden, könnten zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche auf die Verursacher zukommen.