Bayern fordert zum 1. Oktober nur von neu eingestellten Pflegekräften und anderen von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffenen Mitarbeitern einen Corona-Impfnachweis nach den neuen, strengeren Regeln.
Von bereits beschäftigten Personen werde kein neuer Nachweis verlangt, erklärte der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) am Samstag. „Wer seine Tätigkeit bereits vor dem 1. Oktober aufgenommen hat, für den bleibt alles beim Alten. Es müssen also lediglich zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion nachgewiesen werden“, erklärte Holetschek. „Das ist eine massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter.“
Vom 1. Oktober an verschärft sich, wer als vollständig geimpft gilt. Grob gesagt sind dann drei Impfungen oder zwei Impfungen und eine nachgewiesene Infektion nötig.
− dpa
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