Rechtsstreit
Wahlplakat bringt Satire-Politikerin vor Gericht

29.08.2022 | Stand 29.08.2022, 16:59 Uhr
Wegen dieses Plakats hat Romy Freund juristischen Ärger. −Foto: Dominik Rupprecht/Archiv

Ein Plakat der Satire-Partei „Die Partei“ hatte für die Regensburger Direktkandidatin Romy Freund eine Hausdurchsuchung und einen Strafbefehl zur Folge. Nun wird es eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Schwandorf geben.

Ein Termin wurde für den 27. September anberaumt, wie das Gericht bestätigte. Im Bundestagswahlkampf 2021 hatte „Die Partei“ in Bayern mit Plakaten mit der Aufschrift „Feminismus, ihr Fotzen!“ geworben. Die damalige CSU-Kandidatin und heutige Bundestagsabgeordnete im Wahlkreis Schwandorf, Martina Englhardt-Kopf, erstattete Anzeige. Eine Beschwerde Freunds gegen die folgende Hausdurchsuchung lehnte das Landgericht Amberg mit der Begründung ab, dass es sich um ein Schmähplakat handle. Es bestehe der Verdacht, dass Freund das Feminismus-Plakat bewusst unter Plakaten von CSU- und SPD-Kandidatinnen angebracht habe. Das Amtsgericht Schwandorf erließ einen Strafbefehl wegen Volksverhetzung und Beleidigung. Freund sollte eine Strafe von 120 Tagessätzen zu je 60 Euro zahlen. Sie legte Einspruch ein. Ihr Anwalt Jasper Prigge teilte damals mit, dass die Meinungsfreiheit seiner Mandantin verletzt wurde.