Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz gilt ab Mittwoch die 3G-Regel am Arbeitsplatz: Beschäftigte müssen vor Betreten ihrer Arbeitsstätte nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Das kommt auf Betriebe und Beschäftigte zu:
„Die 3G-Regel im Betrieb ist grundsätzlich ein sinnvoller Baustein bei der Bekämpfung des Coronavirus“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes. Die Frage nach dem Wie hinterlässt jedoch vielfach Ratlosigkeit. Viele Betriebe wissen nicht so recht, wie sie die Vorgabe umsetzen müssen; nicht einmal die Deutsche Bahn, bei der fortan 3G in den...