Schifffahrt
WSA appelliert an Schwimmer

Baden in einer Schifffahrtsstraße auf Flüssen und Kanälen birgt Gefahren. Das Wasserstraßen- und Schiffartsamt informiert.

02.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:52 Uhr
Baden in der Donau und im Main-Donau-Kanal ist schön, aber gefährlich. −Foto: Heike Krieger-Heindl

Wasser zieht Menschen an. Wasserstraßen mit ihrem hohen Freizeit- und Erholungswert bilden hier keine Ausnahme. Regelmäßig im Sommer werden Flüsse und Kanäle, die eigentlich Verkehrswege sind, zum Baden und Schwimmen genutzt. Aber das Baden in einer Schifffahrtsstraße birgt Gefahren, die man kennen sollte, informiert das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Donau MDK (WSA) in einer Pressemitteilung. in der Donau oder am Main-Donau-Kanal ist 100 Meter ober- und unterhalb von Brücken, im Bereich von Wehren und Hafenanlagen und im Schleusenbereich das Baden nach Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) verboten. Ob außerhalb dieser Bereiche ein Baden im Kanal oder Fluss ausnahmsweise erlaubt ist, ergibt sich aus landesrechtlichen Vorschriften und muss bei den örtlich zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden selbst erfragt werden. Dort, wo auf freier Strecke gebadet werden darf, appelliert das WSA an die Vernunft der Badegäste: Abstand halten zu Binnenschiffen, denn diese können nicht ausweichen und bremsen, und Vorsicht bei Wellen und Strömungen, diese werden leicht unterschätzt.

In Lebensgefahr bringen sich Brückenspringer, was deshalb auch verboten ist. Treibhölzer, spitze Gegenstände und leere Flaschen schweben vielfach nicht sichtbar unterhalb der Wasseroberfläche und stellen ein hohes Risiko dar. Eltern werden gebeten, mit ihren Kindern über die Gefahren und Verbote zu sprechen, um sie zu schützen. In Vorhäfen von Schleusen entsteht beim Füllen und Leeren der Schleusenkammer eine erhebliche Sogwirkung beziehungsweise Strömungen, denen sich selbst geübte Schwimmer nicht entziehen können. Im Bereich von Wehren lässt das Wasser, das über die Wehrklappe fließt, sogar eine permanente Sogwirkung beziehungsweise Strömung entstehen. Deshalb ist das Baden in der Donau und dem Main-Donau-Kanal in besonders gefährlichen Bereichen, wie zum Beispiel in der Nähe von Schleusen, Wehren, Brücken, Liegestellen und Häfen, generell verboten.

Auch in manchen Stadtgebieten darf nicht gebadet werden. Der Binnenschiffer steuert sein Schiff vom Heck aus, das heißt, er hat eine Schiffslänge von über 100 m vor sich. Die Durchschnittsgeschwindigkeit beträgt bis zu 20 Stundenkilometer. Binnenschiffer können nicht bremsen, sondern lediglich alle Maschinen rückwärtslaufen lassen und kommen dann erst nach bis zu 500 m zum Stehen. Einen Schwimmer in dieser Distanz kann er nicht wahrnehmen. Wenn er aus einer oder in eine Schleusenkammer heraus- oder hinein- oder unter einer Brücke hindurchfährt, muss er sich voll auf das Schiffsmanöver konzentrieren. Schwimmer in Vorhäfen von Schleusen oder im Bereich von Brücken bedeuten eine enorme zusätzliche Belastung. Die Annäherung an Schiffe ist nach BinSchStrO verboten. Das Baden trotz eines bestehenden Badeverbotes wird von der WSV grundsätzlich nicht geduldet. Die Wasserschutzpolizei ist im Einsatz und ahndet unter Umständen Fehlverhalten mit Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren. Mit Platzverweisen, Verwarnungen und Bußgeldern muss gerechnet werden. Weitere Infos auf: https://www.elwis.de/DE/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/BinSchStrO/BinSchStrO-node.html.