Finanzministerium bestätigt
Energiepauschale: Mit diesem „Trick“ bekommen auch Rentner 300 Euro

05.07.2022 | Stand 15.09.2023, 4:29 Uhr
Gerade für Rentner können drohende Energie-Nachzahlungen zum Problem werden. Umso problematischer, dass viele die Energiepreispauschale nicht automatisch bekommen. −Foto: Symbolfoto dpa

Rentner, aber auch Studenten, gehen bei der Energiepreispauschale der Bundesregierung leer aus. Es gibt aber eine Möglichkeit, wie sie trotzdem an die Einmalzahlung von 300 Euro kommen, wenn auch erst im nächsten Jahr. Wir verraten wie.



1100 Euro bekommt Michael Boschk aus Freilassing (Name von der Redaktion geändert) monatlich Rente. „Rund die Hälfte geht alleine für Miete drauf“, so der 68-Jährige, der in seinem Berufsleben mehr als zehn verschiedene Erwerbstätigkeiten ausgeübt hat – vom Masseur bis hin zum IT-Fachmann. Keine lang genug oder gut bezahlt genug, als dass er damit viele Rentenpunkte gesammelt hätte.

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Gerade Menschen wie Boschk hatte die „Ampel“ eigentlich im Blick, als sie 300 Euro Energiepreispauschale ankündigte. Schließlich dürften sie die drohende Nebenkostenerhöhungen besonders treffen. Tatsächlich aber koppelte die Regierung das Gesetz an eine Erwerbstätigkeit oder ein anders geartete Steuerpflichtigkeit, soll heißen: Rentner, aber auch viele Studenten schauen in dir Röhre.

Füracker kritisiert Ampel

Wie berichtet, gab es bereits viel Kritik an dieser Einschränkung. Auch Bayerns Finanzminister Albert Füracker kritisiert gegenüber der Heimatzeitung die Bundesregierung dafür: „Die Ampel hat bei der Energiepreispauschale viele Menschen einfach vergessen, daran ändert auch nichts, dass Mini-Jobber die Energiepreispauschale erhalten können. Das geht völlig an der Realität vor allem vieler besonders von den hohen Energiepreisen betroffener Rentnerinnen und Rentner vorbei.“

Tatsächlich aber können sich Rentner, aber auch Studenten und andere, bisher nicht Begünstigte die 300 Euro sichern – wenn auch erst zum nächsten Jahr: Denn bereits eine Stunde Erwerbstätigkeit im Jahr 2022 genügt, um sich für die Energiepreispauschale zu qualifizieren. Das bestätigt auf Anfrage auch das bayerische Finanzministerium. In der Praxis bedeutet das: Rentner können beispielsweise eine Stunde auf ihre Enkelkinder aufpassen und sich dafür von den Eltern den Mindestlohn in Höhe von 12 Euro zahlen lassen. Diese Entlohnung wiederum geben sie in der nächsten Steuererklärung an. Wichtig dabei: Der Vertrag muss „zivilrechtlich wirksam“ zustande gekommen sein, teilt das Finanzministerium mit. Also sich auf „Handschlagbasis“ eine Gefälligkeitsarbeit erledigen zu lassen, reicht nicht. Stattdessen müssen solche Dienstverhältnisse ernsthaft vereinbart und entsprechend der Vereinbarung tatsächlich durchgeführt werden. Um dies nachzuweisen, ist beispielsweise denkbar, sich die 12 Euro überweisen zu lassen.

Pauschale kommt mit Steuerrückerstattung

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, überweist dass Finanzamt die 300 Euro. Eine gewisse Ungerechtigkeit bleibt aber: Während die anderen Berechtigten das Geld mit dem Septemberlohn diesen Jahres bekommen, werden Rentner, die diese Möglichkeit nutzen, erst mit der Steuerrückerstattung im kommenden Jahr begünstigt.

„Zum Teil viel zu spät“, meint Füracker. „Das zeigt wie wenig durchdacht und vor allem unausgewogen die Maßnahme der Ampel ist.“ Auch Boschk will zwar den „Trick“ versuchen und sich eine Kurzzeit-Arbeit suchen, er ärgert sich aber trotzdem über die Ungleichbehandlung. „Denn wenn die Nebenkostenrechnung wirklich so hoch wird, wie es sich nun ankündigt, nützen mir die 300 Euro im kommenden Jahr nichts.“