Corona
Was in Bayern ab 12. April gilt

Keine Ausnahmen mehr im Einzelhandel, Testpflicht an den Schulen: Die bayerischen Beschlüsse im Überblick.

07.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:47 Uhr
Die Aufschrift Click & Meet·steht auf dem Schaufenster eines Bekleidungsgeschäfts. Unter bestimmten Bedingungen ist das in Bayern auch mit einer Inzidenz über 100 möglich. −Foto: Hauke-Christian Dittrich/dpa

Das bayerische Kabinett hat den weiteren Fahrplanim Kampf gegen das Corona-Virusfestgelegt: Angesichts der hohen Infektionszahlen verschiebt die Staatsregierung mögliche Corona-Lockerungen und den Start der Modellprojekte für weitere Öffnungsschritte um mindestens zwei Wochen. Auch in Regionen, in denen wegen einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 oder 100 theoretisch weitere Öffnungen in den Bereichen Außengastronomie, Kultur und Sport möglich wären, können diese also frühestens ab dem 26. April erfolgen. Das sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Mittwoch nach einer Kabinettssitzung in München. Auch der Start von Modellprojekten für weitergehende Corona-Lockerungen wird entsprechend verschoben.

So geht es in Bayern ab dem 12. April weiter:

Keine Ausnahmen im Einzelhandel mehr:Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte und Buchhandlungen verlieren ihren Sonderstatus. Sie sind damit nur unter den Bedingungen zulässig, die für den übrigen Einzelhandel gelten. Inzidenzunabhängig dürfen nur die in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abschließend aufgezählten Geschäfte öffnen.

Für den Einzelhandel gelten einheitliche Regeln:

  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt unter 50 wird der Einzelhandel geöffnet. Es gelten die allgemeinen Schutz- und Hygienekonzepte: Mindestabstand, Maskenpflicht, ein Kunde je 10 Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter der Verkaufsfläche sowie zusätzlich ein Kunde je 20 Quadratmeter für den weiteren Teil der Verkaufsfläche.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt zwischen 50 und 100 sind nur Terminshopping-Angebote („Click & Meet“ mit vorheriger Terminvereinbarung) mit einem Kunden pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zusätzlich zu den geltenden Voraussetzungen zulässig.
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 200 ist „Click & Meet“ weiter zulässig. Dabei gilt zusätzlich die Vorlage eines aktuellen negativen Tests (ein maximal 48 Stunden alter PCR-Test oder maximal 24 Stunden alter Schnelltest).
  • Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 200 bleibt – wie bisher – die Abholung vorbestellter Waren in Ladengeschäften („Click and Collect“) auch ohne Test zulässig.

Testpflicht an den Schulen:Für die Teilnahme am Unterricht in den Schulgebäuden gilt inzidenzunabhängig eine Testpflicht für Schüler und Lehrkräfte. Bei einer Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohnern binnen einer Woche muss zwei Mal pro Woche ein PCR-, Schnell- oder Selbsttest in der Schule gemacht werden. Bei einem Wert von über 100 könne dies je nach Unterrichtsmodell sogar häufiger der Fall sein, erläuterte Söder.

Weniger Einschränkungen für Geimpfte:Für abschließend geimpfte Bürgerinnen und Bürger bestehe keine Notwendigkeit für erhebliche pandemiebedingte Grundrechtseinschränkungen mehr, heißt es im Beschluss des Kabinetts. Daher könnten für sie Beschränkungen teilweise entfallen. In Betracht komme die Aufhebung von Quarantäneverpflichtungen und Erleichterungen von Testpflichten. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wird die Bereiche ausarbeiten, in denen Lockerungen für Geimpfte möglich sind.

Impfungen in Betrieben:Bayern will die Priorisierung bei den Impfungen gegen das Coronavirus lockern. Betriebsärzte sollen Angestellte in zehn großen Betrieben durchimpfen können, kündigte Söder an. Das Modellprojekt soll noch im April beginnen.

Digitale Kontakterfassung mit Luca-App:Bayern will die Luca-App nutzen, um Kontakte in der Corona-Krise besser nachverfolgen zu können. Der Freistaat erwirbt eine bayernweite Lizenz. Bürgerinnen und Bürger können die App dann kostenlos auf ihre Handys laden. Die Luca-App funktioniert mit einer Art virtuellen Visitenkarte: Nutzer müssen zunächst ihre Kontaktdaten eingeben. Das Programm verschlüsselt die Informationen und generiert wechselnde QR-Codes. Mit den Codes können sich die Nutzer dann in Restaurants, Kinos oder bei Veranstaltungen anmelden, ohne sich in eine Liste eintragen zu müssen. Tritt im Umfeld eine Infektion auf, kann das Gesundheitsamt die gefährdeten Besucher über die App ermitteln. Das Luca-System ist nämlich direkt an die von den Gesundheitsämtern genutzte Software Sormas angebunden. Für andere sind die persönlichen Daten nicht einsehbar. In Nürnberg wird die Luca-App schon genutzt. Auch einige Bundesländer setzen die App zur Nachverfolgung von Kontakten ein, darunter Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg. Weitere Länder planen den Einsatz. (dpa)