Strafprozess
Böllerwurf: Wegen Beihilfe Angeklagter in Untersuchungshaft

26.03.2024 | Stand 28.03.2024, 5:52 Uhr

FC Augsburg - TSG 1899 Hoffenheim - Ein Fan muss nach einem Böllerwurf in der WWK-Arena behandelt werden. - Foto: Harry Langer/dpa

Tag zwei im Prozess um die Folgen einer heftigen Böllerexplosion im Augsburger Fußballstadion: Gegen einen wegen Beihilfe angeklagten Mann wird Haftbefehl erlassen. Er muss in Untersuchungshaft.

Im Augsburger Böllerwurf-Prozess sitzt nun auch einer der drei wegen Beihilfe Angeklagten in Untersuchungshaft. Gegen den Mann wurde Haftbefehl wegen Verdunklungsgefahr erlassen, wie eine Justizsprecherin erklärte. Der Mitangeklagte war während der Sitzung am Dienstag im Landgericht Augsburg festgenommen worden. Er soll beim zweiten Verhandlungstag auf einen Zeugen eingewirkt haben.

Tags zuvor zu Prozessauftakt hatte der Hauptangeklagte die Tat eingeräumt und die Opfer um Entschuldigung gebeten. Der Mann schilderte, wie er am 11. November 2023 beim Spiel in der Fußball-Bundesliga zwischen dem FC Augsburg und der TSG 1899 Hoffenheim (1:1) einen Böller aus dem Gästeblock in Richtung Spielfeld warf. Dieser detonierte in der Nähe von Fans. Dabei wurden der Anklage zufolge 14 Personen verletzt, darunter fünf Kinder.

Sie erlitten vor allem Knalltraumata und Schocks, ein 14 Jahre alter Junge musste sich aber auch wegen einer Fleischwunde durch herumfliegende Böllerteile behandeln lassen.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 28-Jährigen, der in Untersuchungshaft sitzt, die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährliche Körperverletzung vor. Mit ihm sind drei andere Hoffenheimer Fans angeklagt, denen eine Verurteilung wegen Beihilfe droht.

Es sind noch zwei Verhandlungstage angesetzt. Der 12. April, an dem zwei weitere Zeugen gehört werden sollen, und der 22. April. Ein Urteil soll frühestens am 12. April fallen.

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