Sammelklage
Mehr als 56.000 Kunden schließen sich Klage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone an

07.05.2024 | Stand 07.05.2024, 15:30 Uhr

Die Verbraucherzentrale klagt gegen Vodafone. Tausende Kunden schließen sich an. − Foto: dpa

Vodafone hat im vergangenen Jahr für viele seiner Kunden die Preise für laufende Festnetz- und Internetverträge erhöht. Das war rechtswidrig, ist der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) überzeugt und hat eine Sammelklage eingereicht. Innerhalb weniger Tage haben sich bereits mehr 56.000 Vodafone-Kunden der Klage angeschlossen.



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Eingereicht hatten die Verbraucherschützer die Klage gegen die Preiserhöhung bereits im vergangenen November am Oberlandesgericht in Hamm. Jetzt hat das Bundesamt für Justiz das Klageregister für den Fall geöffnet. Seit dem 23. April können sich betroffene Kunden ins Register eintragen und sich so der Klage gegen Vodafone anschließen. Das haben jetzt schon mehrere Zehntausend Klagewillige getan. Bis zum 6. Mai haben sich laut Bundesamt für Justiz bereits 56.560 Menschen der Klage gegen Vodafone angeschlossen.



Auch jetzt ist es noch möglich, sich der Klage anzuschließen. Betroffene können sich einfach online beim Bundesamt für Justiz in das Verbandsklageregister eintragen. Das Register bleibt noch drei Wochen nach Abschluss der mündlichen Verhandlung am Oberlandesgericht in Hamm offen. Wann die mündliche Verhandlung beginnt, steht noch nicht fest. Der vzbz bietet auf seiner Webseite einen Klagecheck an, mit dem man eine mögliche Beteiligung an der Sammelklage überprüfen kann.

Höhere Preise bei Vodafone für Verbraucherschützer rechtswidrig



Die Preiserhöhungen für Festnetz- und Internetverträge, um die es bei der Klage geht, liegen schon etwas zurück. Bereits im Frühjahr des vergangenen Jahres hatte das Unternehmen damit begonnen, die Preise für seine Festnetztarife für Kabel und DSL zu erhöhen, um jeweils fünf Euro pro Monat. Die Erhöhung galt für Kunden, die Internet über Fernsehkabel und Telefonleitungen (VDSL) beziehen, nicht jedoch für Kunden mit Glasfaser (FTTH)- oder Mobilfunktarifen. Laut Vodafone seien die Preiserhöhungen von fünf Euro im Monat aufgrund der hohen Inflation nötig gewesen. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien in den AGB entsprechend aufgenommen.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale waren diese Preiserhöhungen von Vodafone jedoch rechtswidrig. Das Unternehmen hätte die Preise nicht einseitig erhöhen dürfen, ohne Nachverhandlungen zu führen. Die Verbraucherschützer sind der Meinung, dass das Sonderkündigungsrecht, das Vodafone seinen Kunden eingeräumt hatte, nicht ausreicht. Der Verband fordert deshalb, dass Vodafone die Differenz zwischen dem alten und dem neuen Preis an die Kunden zurückzahlt.

Einer der ersten Fälle nach neuem Gesetz zu Sammelklagen



Bei dem Fall handelt es sich um eine der ersten Klagen nach einem neuen Sammelklagegesetz. Verbände wie der Verbraucherzentrale Bundesverband haben mit so einer Sammelklage die Möglichkeit, gleichartige Leistungsansprüche vieler Betroffener gebündelt einzuklagen. Bei einer erfolgreichen Klage vor Gericht bekommen die Betroffenen direkt Rückerstattungen oder Schadensersatz zugesprochen, ohne selbst noch einmal vor Gericht ziehen zu müssen. Das Gesetz soll Verbrauchern helfen, ihre Ansprüche gegenüber großen Unternehmen besser durchsetzen zu können.

− tfr