Wer profitiert wie?
Bis zu 3000 Euro extra: Die Inflationsausgleichsprämie ist da - aber was genau ist das?

30.10.2022 | Stand 15.09.2023, 3:03 Uhr
Das Leben ist teuer geworden. Arbeitgeber können ihren Angestellten nun eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie zahlen. −Foto: dpa

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung auch die so genannte Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Doch was genau ist das? Wer profitiert wie davon? Wir klären auf.



Die Inflation lag im September mit10 Prozent auf dem höchsten Stand seit der Nachkriegszeit. Auslöser sind die kriegsbedingten gestiegenen Energiepreise, die sich fast überall bemerkbar machen. Die dadurch entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der Bürger können durch realistische Lohnerhöhungen kaum aufgefangen werden. Vor allem, da von jedem zusätzlichen Euro beim Arbeitnehmer durch Steuern und Abgaben meist nur die Hälfte ankommt.

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Die Ampel-Koalition hat mit dem dritten Entlastungspaket auch die so genannte Inflationsausgleichsprämie beschlossen. Doch was genau bedeutet diese Inflationsausgleichsprämie? Bei dieser Prämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber, seinen Angestellten bis zu 3000 Euro Sonderzahlungen steuer- und abgabenfrei zukommen zu lassen.

„Sie kommt also in voller Höhe und ohne Abzüge beim Arbeitnehmer an, sofern sie zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gezahlt wird. Das ist die gesetzliche Bedingung, damit zugunsten der Steuerfreiheit nicht getrickst wird“, klärt die Lohnsteuerhilfe Bayern in einer Pressemitteilung auf. Zudem müsse „der Zweck der Prämie die Abmilderung der inflationsbedingten Belastung sein. “ Für versteckte Bonuszahlungen darf sie demnach nicht verwendet werden.

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Inflationsausgleichsprämie ist freiwillige Leistung

Allerdings kommt die Inflationsausgleichsprämie auch mit einem Wermutstropfen daher. Denn es handelt sich dabei um eine rein freiwillige Leistung des Arbeitgebers, es besteht für den Arbeitnehmer keinerlei gesetzlicher Anspruch. „Es liegt im Ermessensspielraum des Arbeitgebers, ob er seinen Beschäftigten in dieser schwierigen Zeit den Wertverlust des Einkommens ausgleichen möchte“, bestätigt der Lohnsteuerhilfeverein.