Die Wohnkosten in Stadt und Land müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Beamtenbesoldung abgebildet werden. Das hat der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Interview der Mediengruppe Bayern bestätigt.
Die Wohnkosten in Stadt und Land müssen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Beamtenbesoldung abgebildet werden. Das hat der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) im Interview der Mediengruppe Bayern bestätigt.
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