Hohe Strafen drohen
Polizei nimmt Böller aus Tschechien ins Visier: Was erlaubt ist - und was nicht

18.11.2022 | Stand 15.09.2023, 2:52 Uhr

Die Polizei kontrolliert derzeit schwerpunktmäßig. −Symbolbild:Bundespolizei Rosenheim

Lang ist nicht mehr hin bis Silvester. Das bemerkt auch die Polizei. Denn: In den vergangenen Tagen stellten die Beamten vermehrt illegale Böller und Pyrotechnik sicher. Für deren Besitzer kann das fatale Folgen haben.



Wie das Polizeipräsidium mitteilt, ist es ein wiederkehrendes Phänomen: Jedes Jahr vor Silvester bringen Reisende Feuerwerkskörper aller Art über die Grenze nach Deutschland - ohne sich der heiklen Rechtslage und vor allem der Sicherheitsrisiken bewusst zu sein.

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Feuerwerkskörper aus anderen Ländern dürfen nur mit entsprechender Kennzeichnung eingeführt werden. Billigprodukte ohne die entsprechende CE-Kennzeichnung dürfen weder nach Deutschland gebracht noch verwendet werden. Die Polizei warnt: Die Einfuhr solcher Produkte stellt eine Straftat dar, da diese häufig tatsächlich Sprengstoff und nicht das weniger brisante Schwarzpulver enthalten. Je nach Verstoß kann es zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren oder Geldstrafen kommen.

Verstärkte Kontrollen bei der Einreise aus Tschechien

Derzeit häufen sich die Fälle insbesondere bei Kontrollen nach der Einreise aus Tschechien. So stellte beispielsweise die Polizei bei einer Kontrolle Anfang November in Waldsassen ganze 70 Kilogramm illegaler Pyrotechnik sicher.

In der Oberpfalz haben die Bayerische Grenzpolizei und die Schleierfahndungen derzeit einen besonderen Blick auf solch explosive Frachten. „Festgestellte Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht“, warnt die Polizei. Die Illegale Pyrotechnik werde dann sichergestellt und müsse anschließend fachmännisch entsorgt werden. Nicht selten entstünden hier, neben der eigentlichen Strafe, erhebliche Entsorgungskosten.

Selbst „basteln“ ist lebensgefährlich

Auf keinen Fall sollte man Silvesterfeuerwerk selbst „basteln“, warnt die Polizei. Das sei nicht nur strafbar, sondern auch lebensgefährlich. Bei selbst hergestellten Feuerwerkskörpern können unter Umständen schon geringste thermische oder mechanische Einwirkungen zu einer Explosion führen. Schwerwiegende Verletzungen, Sachschäden oder gar der Tod können die Folge sein.

Doch was ist erlaubt? Feuerwerkskörper dürfen nur mit entsprechender Kennzeichnung verwendet werden. Hier gibt es zum einen die Kennzeichnung für deutsche Produkte des Bundesamt für Materialforschung und -prüfung (BAM) und zum anderen die CE-Kennzeichnung für europaweit zugelassene Feuerwerkskörper.

Die Verschiedene Arten von Feuerwerkskörpern:

  • Unter der Kategorie F1 sind sogenannte Kleinstfeuerwerke erfasst, welche ab dem Mindestalter von 12 Jahren zulässig sind und das ganze Jahr über verkauft und auch verwendet werden dürfen. Dau zählen beispielsweise Wunderkerzen.

-Unter der Kategorie F2 sind die üblicherweise in der Silvesternacht verwendeten Feuerwerkskörper erfasst. Hier gilt sowohl für den Erwerb als auch für die Verwendung ein Mindestalter von 18 Jahren.

-Die Kategorien F3 und F4 sind grundsätzlich erlaubnispflichtig.

Ausführliche Informationen zum Thema Silvesterfeuerwerk gibt die Polizei in einemInformationsblatt.