Wernberg-Köblitz
Oberpfälzer (34) stirbt wohl an Kräutermischung: Polizei warnt vor Risiken

14.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:42 Uhr
In diesen kleinen Tütchen werden die Kräutermischungen meist an die Kunden geliefert. Ihre Wirkung variiert stark, teils kann sie deutlich höher als bei Marihuana sein. −Foto: Polizei

Am Wochenende ist ein 34-Jähriger aus Wernberg-Köblitz (Landkreis Schwandorf) vermutlich wegen des Konsums von Kräutermischungen gestorben. Wegen dieses tragischen Vorfalls warnt die Polizei vor den Risiken derartiger Substanzen.



In Anwesenheit seiner Lebensgefährtin brach der Mann kurz nach dem Konsum der Mischungen zusammen. Kurz darauf verstarb er. Die Polizei geht von einem Zusammenhang zwischen dem Konsum der Substanz und dem Tod des 34-Jährigen aus. Derzeit prüft das die Kriminalpolizei.

„Legal Highs“ leicht zu erwerben

Todesfälle in Zusammenhang mit dem Konsum von Kräutermischungen sind kein Einzelfall. Der umgangssprachliche Begriff „Legal Highs“ ist der Polizei dabei ein Dorn im Auge, weil zu verharmlosend.

Die Kräutermischungen versprechen ihren Konsumenten eine „ähnlich berauschende Wirkung wie THC“, so die Polizei. THC ist ein Wirkstoff von Marihuana, das in Deutschland zwarlegalisiert werden soll, aber nach wie vor verboten ist.

Mischungen seit 2016 verboten, aber leicht zu bekommen

Legal, wie es der Spitzname für Kräutermischungen impliziert, sind diese ebenfalls psychoaktiv wirkenden Cannabinoide genauso wenig. Doch sie waren es bis 2016. Damals wurde in Deutschland das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (kurz NpSG) eingeführt, das den Besitz und Umgang mit den Stoffen gesetzlich regelt.

Das Problem: Nach wie vor ist es vergleichsweise einfach, an die Kräutermischungen zu kommen. Sie können über das Internet im In- und Ausland bestellt werden. Die Kunden erhalten sie dann per Post in kleinen Tütchen (siehe Foto). Von der Vermarktung mit verschiedenen Motiven fühlen sich laut Polizei insbesondere Jugendliche angesprochen.

Unvorhersehbares Risiko: Wirkung kann stark variieren

Auf die Risiken der Mischungen, die in der Regel durch Rauchen konsumiert werden, wird kaum hingewiesen. Genau davor warnt die Polizei jetzt aber. Denn: Die Wirkung kann stark variieren. Zwar werden die Internetseiten professionell betrieben, doch die Stoffe „werden zum Teil von Hand gemischt und der einzelne Wirkstoffgehalt und die daraus resultierende Wirkweise der einzelnen Stoffe sind für den Konsumenten nicht vorherzusehen“, erklärt ein Polizeisprecher. Die Wirksamkeit kann für den Konsumenten dann um ein Vielfaches höher sein als bei Marihuana.

Einnahme hat gesundheitliche und strafrechtliche Folgen

Für die Polizei ist der Todesfall vom Wochenende kein Einzelfall. „Immer wieder kommt es zu schweren, für den Konsumenten nicht vorhersehbaren, gesundheitlichen Schädigungen. Neben körperlichen Folgen wie Kreislaufversagen, Organversagen und Ohnmacht besteht auch die Gefahr psychischer Folgen“, so der Sprecher.

Nicht kann der Konsum derartiger Substanzen nicht nur körperliche Konsequenzen haben: Wer beim Bestellen, Verkaufen oder Einnehmen von Kräutermischungen erwischt wird, muss nach dem NpSG oder dem Betäubungsmittelgesetz mit einer Freiheitsstrafe rechnen.