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Hund anmelden in Regensburg – Was Hundebesitzer wissen müssen

04.04.2024
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−Foto: Unsplash

Um einen Hund in Regensburg anmelden und eine Steuermarke bekommen zu können, müssen einige Dinge beachtet werden. Die Anmeldepflicht gilt bis auf wenige Ausnahmen für alle Hunde und muss bei Aufnahme eines Vierbeiners sowie beim Umzug mit dem Hund nach Regensburg erfolgen. Hier erfährt der Leser alles zur Hundeanmeldung in Regensburg und bekommt wichtige Informationen zur Gesetzgebung.


Anmeldeprozess - Wann und warum anmelden?

Wenn man seinen Hund in Regensburg anmelden und die Frist nicht versäumen möchte, ist die Anmeldung spätestens 2 Wochen nach der Aufnahme nötig. Ausnahmen bilden Welpen bis zum vierten Lebensmonat. Wird der Welpe im Alter von 8 oder 12 Wochen aufgenommen, muss er ab der 16. Lebenswoche angemeldet werden. Die Anmeldung dient neben der Hundesteuerpflicht auch dazu, dass die Stadt weiß, wie viele Hunde in Regensburg gehalten werden und in welchen Haushalten sie leben. Laut Jesse Reimann von happyhunde.de dient das Tragen der Steuermarke auch der Sicherheit von Hund und Halter. Läuft ein Vierbeiner weg, lässt er sich durch die Nummer auf der Steuermarke einem Halter zuordnen und kann nach Hause gebracht werden.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Anmeldung

In der Stadt Regensburg ist die Anmeldung des Hundes online und direkt vor Ort möglich. Für das Online-Verfahren nutzt der Halter das auf der Website der Stadt bereitgestellte Formular und trägt seine Daten sowie die Angaben zum Hund ein. Anschließend wird das Formular digital unterzeichnet und an die Behörde geschickt.
Man kann seinen Hund anmelden und in Regensburg direkt zum Bürgerservice gehen. Hier lohnt sich die vorherige Terminvereinbarung, da es sonst gerade in Stoßzeiten zu langen Wartezeiten kommt. Das Formular wird in diesem Fall vor Ort ausgefüllt und direkt in die Bearbeitung gegeben. Die Steuermarke wird in beiden Fällen nach der Registrierung und der Aufforderung zur ersten Steuerzahlung mit der Post verschickt.


Hundesteuer in Regensburg - Kosten im Überblick

Allgemeine Hundesteuer

Die Hundesteuer in Regensburg beträgt für den ersten Hund 80 EUR, für den zweiten und jeden weiteren Hund 120 EUR. Hierbei handelt es sich um den normalen Steuersatz mit Ausnahme der Listenhunde in Bayern.

Steuer für Kampfhunde

Kampfhunde und Mischlinge der Rassen werden beim Hund anmelden in Regensburg und bei der Versteuerung anders behandelt. Hier zahlt der Halter für den ersten Listenhund 480 EUR und für jeden weiteren Kampfhund oder Mischling einer Kampfhunderasse 640 EUR. Die erhöhten Steuersätze begründen sich aus dem erhöhten Risiko, das sich wiederum auf der Beiß- und Gefährdungsstatistik ergibt.


Befreiungen und Ermäßigungen der Hundesteuer

Blindenhunde und Therapiehunde sind nach Antragstellung beim Hund anmelden in Regensburg steuerfrei. Eine Steuerermäßigung oder die Befreiung für die ersten 2 Jahre der Hundehaltung gilt für Vierbeiner, die aus dem Tierheim oder aus dem Tierschutz übernommen wurden. Der Hundehalter stellt einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung von der Hundesteuer und weißt in der Beantragung nach, warum eine Steuerfreiheit gewährt werden soll.


Die Hundesteuermarke - Bedeutung und Erhalt der Steuermarke

Die Hundemarke, die am Halsband des Hundes gut sichtbar anzubringen ist, dient als Nachweis der gezahlten Hundesteuer. Gleichzeitig ist sie ein Erkennungsmerkmal, sollte der Hund entlaufen und vom Tierschutz oder von Passanten aufgegriffen werden. Bei Verlust oder Beschädigung der Steuermarke ist der Hundehalter dazu verpflichtet, eine neue Marke kostenpflichtig bei der Behörde zu beantragen.


Abmeldung und Ummeldung eines Hundes

Die Um- und Abmeldung eines Hundes kann vor Ort oder online erfolgen. Stirbt der Vierbeiner oder wird er abgegeben, erlischt die Steuerpflicht für den Halter. Ein Nachweis ist zu erbringen. Im Falle einer Weitergabe muss der neue Halter bei der zuständigen Behörde in Regensburg angegeben werden. Für Hundehalter in Bayern, die planen ihren Hund nach Österreich zu bringen, ist es wichtig, sich über die speziellen Regelungen für Listenhunde in Österreich zu informieren.