Im Trauerfall durften bisher nur 25 Personen mit auf den Friedhof. Jetzt trudelte eine Meldung des Eschlkamer Pfarramts ein: „An Beerdigungen am Friedhof dürfen bis zu 200 Personen teilnehmen“ – mit Maske und Abstand, hieß es da unter anderem. Ist da ein Fehler passiert, oder kann das wirklich stimmen?
Wir haben beim Landratsamt nachgefragt. Sprecher Friedrich Schuhbauer war erst selbst überrascht, wurde dann aber im sechsten Paragrafen der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fündig. Demnach ist „die Beschränkung der Trauergesellschaft auf den ‚engsten Familien- und...