Beratung
Ärger mit dem neuen Wohnmobil

Die Verbraucher sollten bei sogenannten Preisanpassungsklauseln in Verträgen vorsichtig sein, da diese häufig unwirksam sind.

22.04.2022 | Stand 22.04.2022, 12:38 Uhr

Mit dem eigenen Wohnmobil durch die Landschaft fahren und völlig frei von Maskenpflicht und Abstandsregeln den wohlverdienten Urlaub genießen. Dieser Wunsch ist bei vielen Verbrauchern in der Pandemie sehr groß geworden, was sich in der gestiegenen Nachfrage und entsprechenden Bestellzahlen der Campingfahrzeuge widerspiegelt. Doch nicht selten kommt es bei der Abwicklung zu Problemen: Kunden warten deutlich länger als vereinbart auf die Lieferung oder sollen einen höheren Preis als ursprünglich vereinbart bezahlen, heißt es in einer Mitteilung des VerbraucherService Bayern im KDFB.

„Aufpassen sollten Verbraucher bei sogenannten Preisanpassungsklauseln in Verträgen oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen, da diese häufig unwirksam sind“, weiß Nicole Bräu, Verbraucherberaterin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB). Zwar seien solche Klauseln in einigen Kaufverträgen zu finden, jedoch wären diese häufig nicht juristisch einwandfrei formuliert, weil beispielsweise einer Preiserhöhung keine Obergrenze gesetzt ist. „Wir empfehlen Betroffenen, sich von einem Verbraucherschutzverband oder Anwalt beraten zu lassen, um den Vertrag entsprechend zu überprüfen“, rät die Expertin. Hat sich der Verkäufer eine Preiserhöhung nicht wirksam vorbehalten, kann er den Kaufpreis auch nicht mit dem Verweis auf gestiegene Produktionskosten anheben.

„Verweigert der Verkäufer trotz Zahlung des vereinbarten Kaufpreises die Herausgabe des Wohnmobils, kommt man womöglich um eine Klage nicht herum“, so Bräu. Anders sind die Probleme gegebenenfalls bei einer verspäteten Lieferung gelagert. In solchen Fällen sollten Kunden den Verkäufer schriftlich unter einer Fristsetzung zur Leistung auffordern. Verzögert sich die Lieferung weiter, können sie von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Der VSB steht für alle Verbraucher mit der Beratungsstelle in Cham in der Oberen Regenstraße 15 beratend zur Seite, während den Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 9 bis 13 Uhr. Telefon: (09971) 6753. E-Mail: n.braeu@verbraucherservice-bayern.de.