Cham
Am Übungsplatz ist Betreten verboten

Der Standortälteste Cham weist darauf hin, dass ohne Zutrittsberechtigung das Betreten des Bundeswehr-Standortübungsplatzes Cham verboten ist.

28.05.2021 | Stand 16.09.2023, 2:36 Uhr
Der Standort-Übungsplatz wird zur militärischen Ausbildung genutzt und sollte keinesfalls betreten werden. −Foto: Armin Weigel/Armin Weigel/dpa

Der Standortübungsplatz Cham sei als Militärischer Sicherheitsbereich ausgewiesen. Das Betretungsverbot werde eindeutig durch die Warntafeln angezeigt, die an den Grenzen des Standortübungsplatzes aufgestellt sind, heißt es in einer Pressemitteilung.

Ebenso gelten die verbindlichen Verkehrszeichen, die an der bundeseigenen Zufahrtsstraße zum Standortübungsplatz aufgestellt sind. Die Verbote seien ausdrücklich zum Schutz der Bevölkerung und der übenden Soldaten und zur Vermeidung von Unfällen erlassen. Trotz des Betretungsverbots würden immer wieder Privatfahrzeuge und Spaziergänger widerrechtlich auf dem Standortübungsplatz angetroffen. Für dieses widerrechtliche Verhalten müsse mit einer Anzeige gerechnet werden.

Für die Spaziergänger bestehe durch die übenden Soldaten eine nicht zu unterschätzende Unfallgefahr. Die Spaziergänger bringen sich damit selbst verschuldet in Gefahr an Leib und Leben. Der Standort-Übungsplatz wird ständig zur militärischen Ausbildung genutzt. Dabei wird sowohl Übungsmunition, Manövermunition als auch pyrotechnische Munition eingesetzt. Durch militärischen Fahrzeugverkehr, Stellungssysteme und andere Ausbildungseinrichtungen seien zusätzlich weitere Gefahren auf dem Standortübungsplatz vorhanden.

Auch durch den auf dem Platz ausgeübten Forstbetrieb entsteht eine erhebliche Gefährdung. Gerade für Jogger, Radfahrer und Reiter, die trotz des Betretungsverbots auf dem Standort-übungsplatz ihrem Sport nachgehen. Des Weiteren wird davor gewarnt, Fundgegenstände oder Geräte zu berühren, aufzunehmen oder zu entwenden. Es bestehe Lebensgefahr bei Munition oder Munitionsteilen. Insbesondere Kinder sollen durch ihre Eltern gewarnt werden. Das Lehrpersonal an den Schulen sollte diese Warnung im Unterricht ebenfalls ansprechen, heißt es in der Mitteilung.