Berufung eingelegt hatte ein Mann aus dem östlichen Landkreis gegen ein Urteil wegen Körperverletzung – und hatte Erfolg damit. Freilich blieb der Tatvorwurf weiter bestehen, dass er sich in einer Sommernacht letzten Jahres nach einer Ruhestörung den jungen Störer zur Brust nahm und ihm an den Hals fasste, auch wenn dies quasi zu keiner wirklichen Beeinträchtigung des Opfers geführt hatte, außer zu leichten Schluckbeschwerden direkt im Anschluss.
Ausgangspunkt der Auseinandersetzung war eine laue Sommernacht, in der ein junges Pärchen auf dem Parkplatz eines Kurparks auf einen befreundeten...