Ein 28-jähriger Baggerfahrer war als Zeuge vor dem Chamer Amtsgericht geladen und hatte dort in einem Strafverfahren gegen zwei Schläger ausgesagt, dass er nicht gesehen habe, ob die Angeklagten auf ihr Opfer eingeschlagen haben. Nun war er selber angeklagt.
Er hatte nämlich bei der polizeilichen Vernehmung vor dem damaligen Prozess wohl geschildert, wie die beiden auf den Mann eingedroschen haben. Demnach war die Aussage vor Gericht wissentlich falsch – oder die bei der Polizei.
Falschaussage aber ist strafrechtlich relevant, und die Staatsanwaltschaft greift sie auf und bringt sie vor...