Tagesordnung
Gemeinderat behandelt Baugesuche

In der Sitzung in Haibühl wird die Betriebsneuansiedlung der Firma Top Clean im Gewerbegebiet Arrach Mitte vorgestellt.

29.03.2022 | Stand 15.09.2023, 6:14 Uhr
Regina Pfeffer

Die Gemeinderatssitzung findet am Freitag um 19 Uhr in der Schulturnhalle Haibühl statt. Die Tagesordnung: Vorstellung der Betriebsneuansiedlung der Firma Top Clean im Gewerbegebiet Arrach Mitte; Baugesuche: Antrag auf Neubau Wäscherei-Hallengebäude mit Ladezonen, Verwaltungs- und Sozialgebäude mit Außenanlagen im Gewerbepark in Arrach, Antrag auf Neubau von Hallengebäuden mit Außenanlagen für eine Heizzentrale im Gewerbepark in Arrach, Antrag auf Neubau eines Carports in der Schwarzhölzlstraße 82 in Haibühl, Antrag auf Umnutzung einer bestehenden Sparkassengeschäftsstelle in eine Fahrschule und einen Friseursalon in der Lamer Straße 79 in Arrach.

Weiter Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung einer Unterstellhalle in der Kaitersbergstraße in Arrach, Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage in der Hochfeldstraße 38 in Haibühl, Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Schuppens in der Schellenfelder Straße in Haibühl; Vollzug des Baugesetzbuchs bezüglich Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbegebiet Arrach Mitte“ auf Grund Änderungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss; Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Hohenwarth wegen 3. Änderung des Bebauungsplanes Haselmühläcker II im beschleunigten Verfahren mit Anhörung berührter Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Baugesetzbuch (BauGB) Markt Neukirchen b. Hl. Blut wegen 2. Änderung des Bebauungsplanes Baugebiet „Am Klapfenbach“ aufgrund Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Jahresbericht der Bücherei Sankt Wolfgang Haibühl; Vorstellung der Ergebnisse der gutachtlichen Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen GmbH zur Bewertung „Naturbad oder Badestelle“ für den Badesee Seepark Arrach und Beschlussfassung über Umsetzung von Maßnahmen; Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP) mit Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom Dezember 2021; Anregungen und Mitteilungen von Bürgermeister, Verwaltung und Gemeinderat. (krp)