Lange hat sich eine Verhandlung vor dem Chamer Amtsgericht gegen einen ehemaligen Notarzt, der mittlerweile nicht mehr im Medizinbereich tätig ist, wegen fahrlässiger Tötung hingezogen – und doch war die Sache noch nicht eindeutig zu klären.
Aussagen standen gegen Aussagen. Notfallsanitäter hatten andere Erinnerungen als die Rettungshubschrauberbesatzung. Und es ging es um emotional sehr belastende Ereignisse und Entscheidungen – für beide Seiten. So nahm sich Richter Dr. Thomas Strauß noch einmal eine Auszeit, um alle Aussagen zu repetieren, die Argumente der beiden Gutachter, von...