Bürgerenergiegenossenschaften
Info-Veranstaltung in Roding: Bekommt das Windrad in Kalsing Geschwister?

19.02.2023 | Stand 15.09.2023, 1:33 Uhr
Bürgermeisterin Alexandra Riedl bedankte sich bei Christian Geiling. −Foto: Jakob Moro

Mit einer Bürgerwindanlage sei können angemessene Renditen für die einheimischen Investoren erwirtschaftet werden. Aber wie lässt sich das umsetzen? Ein Info-Abend soll Fragen klären.

Roding hat im Jahr 2021 ein Konzept „Windenergie“ entwickelt. Im Neubäuer Forst sollen vier bis sieben potenzielle Standorte sowie im Forst Hochbrunn auf dem Eckenberg (in der Nähe der Gemarkungsgrenze zu Schorndorf) einer genaueren Überprüfung für eine mögliche bauleitplanerische Entwicklung unterzogen werden, steht auf der Homepage der Stadt Roding. Bis 2030, davon geht die Stadt aus, könnten alle planerischen Verfahren abgewickelt worden sein, so dass vier Windenergieanlagen im Stadtgebiet Roding entstehen könnten.

Für Mittwoch hatte die Stadt alle Bürger zu einer Infoveranstaltung in die Stadthalle eingeladen. Neben allen drei Bürgermeistern kam eine Reihe von Interessierten, um von Rechtsanwalt Christian Geiling, Geschäftsführer der Bayern Wind GmbH, Wichtiges über die Windenergienutzung im Rodinger Raum zu hören.

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„Die Kraft des Windes ist grenzenlos und eine sichere Investition in die Zukunft“, steht auf der Homepage der Bayern Wind GmbH. Zusammen mit Partnern steht die GmbH bei der Verwirklichung von Windkraftanlagen oder Windparks mit Fachwissen und langjähriger Erfahrung zur Seite. Ziel einer Bürgerwindanlage sei es, eine angemessene Rendite für die einheimischen Investoren zu erwirtschaften, so Geiling. Auch die Stadt solle durch die Gewerbesteuer profitieren.

Referent stellte zwei Rechtsformen

vor

Der Referent stellte zwei Rechtsformen vor, die dazu geeignet seien, Bürgerwindanlagen zu betreiben. Als Erste sollte eine „Kernmannschaft“ für das Projekt gebildet werden, zu der sich anschließend Bürger „gesellen“ und entweder eine Genossenschaft oder eine GmbH &Co KG gründen.

Angestrebt werde eine Bürgerwindanlage, kein Investorenmodell durch in der Region Roding nicht verwurzelte Investoren. Dazu würden sich zwei Rechtsformen, die der Genossenschaft oder die GmbH & Co. KG, eignen. Dadurch sei gewährleistet, dass sich möglichst viele Bürger aus Roding und Umgebung dort einbringen können, so Geiling. Dadurch sollten Akzeptanzprobleme zwischen Betreiber und der Bevölkerung vermieden werden.

Der Bund habe für ein solches Engagement ein Förderprogramm aufgelegt. Dies sei vor allem deshalb interessant, weil bis 200000 Euro Fördermittel für eine derartige Bürgerwindanlage gerade in der Anfangsphase des Projekts zur Verfügung stünden. Dies würde den Start dieser angedachten Bürgerwindanlage außerordentlich erleichtern, meinte der Referent.

Ziel sei es, Bürgerenergiegesellschaften in der Planungs- und Genehmigungsphase für Windenergieanlagen am Land mit Zuschüssen zu unterstützen. Um die gesellschaftliche Akzeptanz vor Ort zu verbessern, solle der Anteil von Bürgerenergiegesellschaften an der Planung und der Genehmigung und Errichtung von Windenergieanlagen erhöht werden.

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Eine wesentliche Hürde für Bürgerenergiegesellschaften seien die Planungs- und Genehmigungskosten, die vielfach die finanziellen Möglichkeiten von Bürgerenergiegesellschaften überschritten. Antragsberechtigt seien nur Bürgerenergiegesellschaften.

Dies sei jede Genossenschaft oder Gesellschaft, die aus mindestens 50 natürlichen Personen als stimmberechtigten Mitgliedern oder stimmberechtigten Anteilseignern besteht, bei der mindestens 75 Prozent der Stimmrechte bei natürlichen Personen liegen, die in einem Postleitzahlengebiet, das sich ganz oder teils im Umkreis von 50 Kilometern um die geplante Anlage befindet, mit einer Wohnung gemeldet sind, bei der die Stimmrechte, die nicht bei natürlichen Personen liegen, ausschließlich bei Kleinstunternehmen, kleinen und mittleren Unternehmen (sog. KMU) oder bei kommunalen Gebietskörperschaften oder deren Zusammenschlüssen liegen, und bei der kein Mitglied oder Anteilseigner der Gesellschaft mehr als zehn Prozent der Stimmrechte an der Gesellschaft hält.

70 Prozent Förderung

Die Förderung beträgt laut Geiling 70 Prozent der Planungs- und Genehmigungskosten, maximal jedoch 200000 Euro. Anrechnungsfähig sind dabei alle Vorplanungskosten, Kosten für Gutachten im Zuge einer Bebauungsplan-Änderung sowie Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Projekt. Ob der gewährte Zuschuss zurückgezahlt werden muss, hänge im Ergebnis davon ab, ob die Planungen der Bürgerenergiegesellschaft erfolgreich waren.

Interessierte Bürger die an diesem Projekt der Stadt interessiert sind, sollten sich per Mail bei der Stadt Roding melden, bat Bürgermeisterin Alexandra Riedl am Ende der Infoveranstaltung. Je mehr, desto besser, meinte der Geschäftsführer der Bayern Wind GmbH, Christian Geiling.

− rjm