Natur
Randstreifen bieten den Gewässern Schutz

Der großen Bedeutung für die Kulturlandschaft wird inzwischen gesetzlich Rechnung getragen. Derzeit läuft die Erfassung.

25.01.2022 | Stand 15.09.2023, 21:26 Uhr
In der Gemeinde Schorndorf werden derzeit die Gewässer 3. Ordnung im Rahmen des bayernweiten Projekts „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ in Augenschein genommen. −Foto: cls

„Bäche sind wichtige Lebensadern in unserer Landschaft und Heimat“, so Gemeindeoberhaupt Max Schmaderer beim Ortstermin mit Juliane Benz vom Wasserwirtschaftsamt (WWA) Regensburg, die derzeit in der Kommune die kleineren Gewässer im Rahmen des bayernweiten Projekts „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ erfasst.

Die Thematik wurde durch das Volksbegehren „Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ im Jahr 2019 in Bewegung gebracht. Daraus sind Begleitgesetze entstanden, die es nun umzusetzen gilt. Danach ist es verboten, in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer in einer Breite von mindestens fünf Metern von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).

Laut Juliane Benz werden insbesondere die sogenannten Gewässer 3. Ordnung begangen. Die Kulisse für die großen Gewässer – Gewässer 1. und 2. Ordnung wie der Regen – ist bereits veröffentlicht. „Die Gewässerrandstreifen helfen, den Stoffeintrag in Gewässer zu vermindern und ermöglichen eine kleinräumige Uferentwicklung.“ Dadurch tragen sie dazu bei, sie in einen guten ökologischen Zustand zu bringen.

Zuflüsse des Regens im Fokus

Das Wasserwirtschaftsamt Regensburg beginnt mit dem bayernweiten Projekt „Gewässerrandstreifen-Kulisse“ auch deshalb im Landkreis Cham, weil 2020 für den Fluss Regen eine Verschlechterung der Gewässergüte festgestellt wurde. Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt in der Digitalisierung der Gewässerrandstreifen (GWR) und der Aktualisierung bestehender Gewässerinformationen, etwa wenn Gewässer verrohrt, trockengefallen oder nicht mehr vorhanden sind. Dazu gehört die Begehung der kleineren Gewässer durch Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes vor Ort in den Kommunen. Unter die Lupe genommen werden Ober-, Mittel- und Unter- und auch die Zuläufe der Gewässer. Der Landkreis Cham hat mit rund 2600 Kilometern Länge ein besonders großes Netz an Gewässern 3. Ordnung.

Bürgermeister Max Schmaderer begrüßte beim Ortstermin am Mühlbach in Knöbling die Initiative. „Von Seiten der Gemeinde sind wir auch gerne bereit, entsprechende Randstreifenflächen anzukaufen“. Schmaderer verwies auf beispielhafte Umsetzungen durch die Kommune, etwa im Bereich der sogenannten Orleiten zwischen Knöbling und Hans-Söhnker-Weiher oder mit dem Biotop in der Rothbachaue. Laut Juliane Benz sind mindestens die Uferrandstreifen brach liegen zu lassen, so dass sich eine geschlossene Pflanzendecke bilden kann (kann auch angesät werden).

Wünschenswert ist die Bepflanzung mit Stauden und Gehölzen. Die entstehende Beschattung dämmt die Gewässererwärmung ein. „Wenn wir nicht unseren Freund Biber hätten“, so der Einwand von Bürgermeister Schmaderer. Im Biotopbereich der Rothbachaue etwa sei der Biber nicht mehr zu bändigen. Dadurch komme das Gewässer zum Stehen und es sei kein Durchfluss mehr gewährleistet. Nichtsdestotrotz sieht auch Schmaderer in der Renaturierung von Bachläufen und mit der Schaffung von Regenerationsabschnitten einen wichtigen Ansatzpunkt, um Flora und Fauna wieder auf Vordermann zu bringen. Für entsprechende Maßnahmen können Kommunen und Zweckverbände öffentliche Fördergelder über das WWA beantragen.

Gewässerrandstreifen haben in der Kulturlandschaft eine hohe Bedeutung, so vernetzen sie Landschafts- und Lebensräume, vermindern bei Starkregenereignissen den Eintrag von Nährstoffen und Feinmaterial aus den Ackerböden in die Gewässer und leisten einen wichtigen Beitrag für den ökologischen Zustand aller Gewässer.

Fünf Meter breiter Grünstreifen

Im Landkreis Cham haben gerade die Gewässerrandstreifen an den vielen kleinen Oberläufen eine wichtige Funktion. Sie können helfen, den ökologischen Zustand größerer Flüsse wie des Regens wieder zu verbessern. Der Gewässerrandstreifen setzt sich aus einem jeweils fünf Meter breiten begrünten Streifen beiderseits eines Gewässers zusammen. Auf diesem Streifen ist eine acker- und gartenbauliche Nutzung verboten. Eine Grünlandnutzung ist jedoch weiterhin möglich.

Grundsätzlich liegen die Einhaltung und digitale Breitenbegrenzung der Gewässerrandstreifen in der Zuständigkeit jedes Landwirts. Sie sind in der Regel ab der Mittelwasserlinie einzuhalten. Sofern das Gewässer eine ausgeprägte Böschungsoberkante besitzt, wird empfohlen, den Gewässerrandstreifen ab der Böschungsoberkante anzulegen.

Für die Begehungen der Gewässer durch Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten oder zu befahren. In aller Regel werden die Begehungen zu Fuß durchgeführt. Kontakt zum WWA Regensburg: gewaesserrandstreifen@www-r.bayern.deund Rückfragen an Juliane Benz unter (0941) 78 00 91 36 und Maximilian Huber unter (09 41) 78 00 91 27. (cls)