Es war und ist verwirrend. Was gilt nun, was gilt nicht? Nachdem wir am Mittwoch von den neuen Regeln für den Handel berichtet haben, gilt es nochmals genauer hinzuschauen. Denn dabei war von 3G für Geschäfte des alltäglichen Bedarfs wie etwa Buchhandlungen, Schuhgeschäften oder Lebensmittlern die Rede. Das stimmt jedoch so nicht.
In diesen Geschäften, wo nach der Liste der Staatsregierung sogenannte Dinge des alltäglichen Bedarfs zu haben sind, gilt weder 3G, noch 3G-Plus noch 2G. Hier geht es nach der „QM-Regel“. Was das ist? Es ist die Regel, dass die Größe des Ladens in Quadratmetern die Anzahl der Kunden bestimmt, die reindürfen. Und die müssen dann eine FFP2-Maske tragen. Und es ist vollkommen egal, ob geimpft, genesen oder getestet.
Ein Kunde mit Maske je zehn Quadratmeter
Erlaubt ist aktuell ein Kunde je zehn Quadratmeter. Dass diese Anzahl bei kleinen Geschäften schnell erreicht ist, zeigte sich vergangenes Wochenende etwa bei den Pop-up-Stores in Cham, wo sich zeitweise Schlangen bildeten. Komplizierter wird das, wenn die Region Hotspot wird, dann ist je 20 Quadratmeter nur eine Person erlaubt.
Alltäglichen Bedarf liefern Lebensmittelhandel, auch Babyfachmärkte, Tankstellen, Optiker, Hörakustiker oder Apotheken. Das klingt logisch, doch manches, was die Staatsregierung auf der Liste hat, dagegen eher beliebig. Und darüber regen sich die nun von der 2G-Regel betroffenen Geschäfte wie Modeläden, Sportgeschäfte oder Möbelverkäufer auf.
Blumen und Parfüm für den Alltag
Auf der 2G-freien Liste stehen etwa auch Blumenfachgeschäfte, Baumärkte und selbst Tabakläden. Daher sehen die neu reglementierten Geschäfte die 2G-Vorschrift als unverhältnismäßig. Warum Unterwäsche nicht alltäglicher Bedarf ist, Blumen aber schon, leuchtet vielen wenig ein.
Daher fordern sie die Abschaffung von 2G. 2G gilt übrigens auch in Hotels, Gaststätten oder bei Friseuren und bei der Kosmetik. 2G-Plus gilt bei Kultur- und Sportveranstaltungen und 3G gilt am Arbeitsplatz und in Bus und Bahn, um die Verwirrung komplett zu machen.