Stutzig ist Richterin Birgit Fischer vom Chamer Amtsgericht geworden, als sie am Dienstagmorgen ein Attest wegen einer Befreiung von der Pflicht des Tragens einer Mund-Nasen-Maske vorgelegt bekam. Dieses war den Sicherheitsbeamten von einem Mann am Eingang des Gerichts vorgelegt worden, der sich eigentlich wegen des Vorwurfs des Betrugs vor der Amtsrichterin hätte rechtfertigen sollen.
Doch über den Eingangsbereich des Chamer Gerichtsgebäudes kam der besagte Angeklagte nicht hinaus, denn sowohl Richterin als auch die beiden Vertreter der Staatsanwaltschaft hatten Bedenken, dass das...