1,63 Promille hatte ein 41-Jähriger, als er bei seiner Fahrt mit einem Firmenwagen von Windischbergerdorf nach Cham von der Polizei aufgehalten wurde. Er reagierte wütend und unkooperativ. Grund dürfte sein Ärger über das eigene Verhalten gewesen sein, denn sein damaliger Beifahrer hatte zwar auch was getrunken, war aber unter der ahndungsfähigen Promillegrenze geblieben. Doch die Strafe dafür wollte der Mann so nicht akzeptieren und zog deshalb vor das Chamer Amtsgericht.
Nun wurde vor Amtsrichter Dr. Thomas Strauß wegen des Einspruchs des Angeklagten gegen den gegen ihn erlassenen...