Kommune
Landratsamt soll entscheiden

Die Kreisbehörde will die Änderung des Bebauungsplanes „Schindelfeld II“. Der Gemeinderat findet: Es geht um etwas anderes.

25.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:34 Uhr
Thomas Mühlbauer
Bürgermeister Christian Raab und der Gemeinderat Michelsneukirchen wollen, dass das Landratsamt bei einem vorliegenden Bauantrag eine Entscheidung trifft. −Foto: Bastian Schreiner

Der Gemeinderat hat sich in der Sitzung am Mittwochabend mit dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Schindelfeld II“ befasst. Ein Bauherr möchte auf Flurnummer 108/2 ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohneinheiten erstellen (Untergeschoss/Erdgeschoss/Dachgeschoss). Der Bauantrag enthielt laut Bürgermeister Christian Raab etliche Abweichungen des gültigen Bebauungsplanes, insbesondere die deutliche Überschreitung der Baufläche/der Baugrenzen. Zudem seien die Nachbarunterschriften nicht erteilt worden. Die Frage, die sich Raab und die Gemeinderäte stellten: Wird der Bau am Ende zwei oder drei Vollgeschosse erhalten?

Bereits im vergangenen Herbst lag der gleiche Antrag dem Gemeinderat vor, der damals das gemeindliche Einvernehmen erteilte und ihn zur finalen Entscheidung an das Landratsamt weitergab.

Von dort kam der Antrag nun wieder zur Gemeinde zurück. Dabei gab die Kreisbehörde dem Gemeinderat mit auf den Weg, dass aufgrund der vielen Abweichungen und vom Gemeinderat befürworteten Abweichungen eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig sei. Dieser Hinweis ärgerte Bürgermeister Christian Raab: „Es ist traurig, keiner traut sich hier, die Entscheidung zu treffen.“ Das Landratsamt hätte nach Meinung von Bürgermeister und Gemeinderat zuallererst entscheiden müssen, ob es sich bei vorliegendem Bauantrag um zwei oder drei Vollgeschosse handelt. Christian Raab: „Sie haben den Antrag nicht abgelehnt, sie müssen jetzt entscheiden, ob der Bauherr so bauen darf oder nicht.“

Der Gemeinderat machte deutlich, dass er zu seiner Meinung und dem Beschluss aus dem Oktober 2020 weiterhin stehe, dass der Bauherr hier bauen dürfe. Würde der Gemeinderat den Bebauungsplan aufheben, hätte man selbst dann den Schwarzen Peter, sagte der Bürgermeister.

Schwarzen Peter vermeiden

Gemeinderätin Andrea Fischer machte ebenfalls deutlich: „Wenn wir jetzt den ganzen Bebauungsplan ändern, ist dies keinesfalls fair gegenüber denen, die vor 20 Jahren dort schon gebaut und sich an den Plan gehalten haben.“ Des Weiteren, so die einhellige Meinung aus dem Gremium, würde man mit dieser Änderung Tür und Tor öffnen für alle weiteren noch zu bebauenden Grundstücke.

So entschied man sich nach ausführlicher Diskussion dafür, dass man den Antrag wieder an das Landratsamt zurückgibt. Dort soll entschieden werde, ob der geplante Bau zwei oder drei Vollgeschosse enthalte und ob der Antrag in dieser Form genehmigungsfähig sei oder nicht. „Das Landratsamt soll jetzt mal seinerseits die Karten auf den Tisch legen“, sagte Bürgermeister Christian Raab.

Alle weiteren Punkte in der Sitzung wurden zügig abgearbeitet. Unter anderem wurde der Antrag auf Errichtung zweier Carports auf Flurnummer 122/4 befürwortet. Ebenfalls zugestimmt wurde der Einstellung eines ILE-Klimaschutzmanagers. Dieser soll die Kommune bei den erneuerbaren Energien unterstützen. Ab Oktober 2021 soll dieser Posten besetzt werden. Befristet ist die Einstellung über die ILE-Gemeinden vorerst auf zwei Jahre. Hierbei gibt es eine stattliche Förderung von aktuell 75 Prozent. Nach den zwei Jahren reduziert sich die Förderung auf 40 Prozent. Sollte die ILE ein passendes Projekt beschließen, kümmert sich diese Fachkraft auch um die Erstellung eines passenden Konzeptes. Der Gemeinderat stimmte dafür, dass man dieses Geld durchaus investieren sollte.

Keine Abbiegespur für Bauhof

Ferner stellte Raab den Abschluss einer Vereinbarung mit dem Landkreis Cham über die Erschließung des Gewerbegebietes „An der Ponholzer Straße“ in Michelsneukirchen im Zuge der Kreisstraße CHA 15 vor. Hierbei wurde auch eine Linksabbiegespur für den Bauhof gefordert, diese wird aber nun nicht gebaut. Es waren sich hier alle einig, so das Gemeindeoberhaupt, dass diese erst gebaut werden soll, falls sich die Einfahrt in den Bauhof als Unfallschwerpunkt herausstellen sollte.

Nach kurzer Beratung wurde auch der Kauf eines neuen Kleinfahrzeuges (Hako City Master) für den Bauhof mit Kosten in Höhe von 82 000 Euro beschlossen. Mit diesem Gerät wird unter anderem das Arbeiten im Winterdienst oder auch das Reinigen der Kanalschächte wesentlich erleichtert. Auf dem Fahrzeug ist zudem ein Dampfstrahler und auch ein Kehrbesen verankert. Bürgermeister Raab sagte hierzu: „Solche Fahrzeuge sind eigentlich eine Standardausrüstung für jede Gemeinde.“