Baustelle
Staatsstraße in Tiefenbach ab Oktober wird saniert

17.09.2022 | Stand 15.09.2023, 3:38 Uhr
Die Hauptstraße in Tiefenbach wird weiter ausgebaut. Der Baubeginn ab der Einmündung Alte Hammerstraße bis Gasthof Russenbräu ist Anfang Oktober. −Foto: Franz Bucher

Die Hauptstraße (Staatsstraße 2154) in Tiefenbach wird weiter ausgebaut. Die Kosten für die Gemeinde betragen knapp 1,3 Millionen Euro brutto (65,6 Prozent) und für das Staatliche Bauamt rund 660 000 Euro (34,4 Prozent).

Im Anteil für die Gemeinde sind auch die Kosten für die Wasserleitungs- und Kanalbauarbeiten in Höhe von knapp 880 000 Euro brutto enthalten. Die Planungskosten für den Ausbau der Fahrbahn sowie der Seitenbereiche teilen sich Straßenbauverwaltung und Gemeinde.

„Im Zusammenhang mit der Baumaßnahme wird die Ortskanalisation im Mischsystem saniert“, informierte Bürgermeister Ludwig Prögler in der jüngsten Gemeinderatssitzung. Die Fahrbahn samt Straßenkörper wird auch künftig über Straßeneinläufe und Anschlussleitungen in die gemeindliche Kanalisation entwässert.

Keine pauschalen Kosten

Da es sich hierbei lediglich um eine Sanierung handelt, fallen keine pauschalen Kosten an. Die Straßeneinläufe werden, soweit erforderlich, auf Kosten der Straßenbauverwaltung erneuert. Die Kosten für Errichtung, Unterhaltung und den Betrieb der Straßenbeleuchtung trägt die Gemeinde. Die Straßenbauverwaltung erhebt Verwaltungskosten in Höhe von fünf Prozent der von ihr abgerechneten und auf die Gemeinde entfallenden Kosten. Ausgenommen hiervon sind die Ortskanalisation und die Wasserversorgung.

Die Firma Josef Rädlinger hat den Auftrag für die Maßnahme erhalten. Anfang Oktober wird mit den Arbeiten aus Richtung Hammer begonnen. Zunächst soll dort die erforderliche Kanalsanierung erfolgen, ehe die Arbeiten in Richtung Ortszentrum fortgeführt werden.

Der Gemeinderat ermächtigte den Bürgermeister, die vorliegende Vereinbarung für die Gemeinde mit dem Staatlichen Bauamt Regensburg zu unterzeichnen. Die Gesamtmaßnahme ist für die Gemeinde für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 komplett veranschlagt.

Im Zuge der Gesamtmaßnahme werden von der Gemeinde Wasser-, Kanal- und Breitbandleerrohr-Verlegearbeiten direkt an den Auftragnehmer, die Firma Rädlinger, vergeben. Nach der Ausschreibung durch das Staatliche Bauamt sind insgesamt 893 115 Euro veranschlagt.

Die Gemeinde Tiefenbach erhält laut RZWas 2021 und der Bewilligungsbescheide des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg anteilige Zuwendungen für die Sanierung der Wasserleitung und der Kanalleitung in der Hauptstraße.

Für die Wasserversorgungsanlage sind bei der Sanierung von 720 Metern bestehender Trinkwasserleitungen bei Gesamtkosten von 449 168 Euro netto Zuwendungen von bis zu 175 067 Euro in Aussicht gestellt. Für die Abwasseranlage sind bei der Sanierung von 558 Metern Kanal bei Gesamtkosten von 708 210 Euro brutto Zuwendungen von bis zu 283 283 Euro in Aussicht gestellt.

Auf der Tagesordnung stand auch die dritte Änderung des Flächennutzungsplans zur Schaffung eines Sondergebiets „Seniorenbetreuung“. Der Bürgermeister wurde beauftragt, eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorzunehmen. Gleiches gilt für die erste Änderung des Bebauungsplans „Tiefenbach-Süd“ mit Ausweisung eines Sondergebiets „SO Seniorenbetreuung“. Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan sind Bestandteil der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.

Grünes Licht der Gemeinde

Das gemeindliche Einvernehmen gab es für die Voranfrage zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage in Schönau. Für das Projekt wurde bereits eine Genehmigung erteilt. Es befindet sich inzwischen in der ersten Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Schönau. Die Straßenerschließung ist gesichert über die Dorfstraße. Die Erschließung mit Wasser und Kanal ist über die Gemeinde möglich.

Unter „Anfragen und Bekanntgaben“ informierte Prögler über die Aufforderung zur Anmeldung von Gewässerunterhaltsmaßnahmen für das Bauprogramm 2023/24 des Zweckverbands zur Unterhaltung von Gewässern III. Ordnung bis 20. September sowie über die Ausführungsanordnung des Amtes für Ländliche Entwicklung für den freiwilligen Landtausch Tiefenbach 5. Mit den Tauschpartnern wurde eine Einigung über den Tauschplan erzielt.

− wbf