Das Schwurgericht verurteilt den Mann wegen versuchten Totschlags schließlich zu vier Jahren Freiheitsstrafe und ordnet eine Unterbringung in einer Entziehungs-Anstalt an. Der Vorsitzende Richter geht in seiner Begründung noch einmal auf die Besonderheit ein, dass alles von der Kamera gefilmt worden war. Abgesehen davon, hätten die Zeugen selbst wenig Licht in den Vorgang gebracht.
Einen Vorsatz könne das Gericht nicht unterstellen - in Kauf habe er den Tod des Mannes aber schon genommen, und so komme es zu dem Urteil.Der letzte Verhandlungstag beginnt am Freitag mit der Aussage des...