Dietfurt/Riedenburg
Schlangenlinien im Main-Donau-Kanal: Kapitän mit 2,3 Promille setzt Frachter auf Grund

11.04.2023 | Stand 11.04.2023, 9:28 Uhr

Der rumänische Kapitän steuerte seinen Frachter mit 2,3 Promille über den Main-Donau-Kanal bei Riedenburg. −Symbolbild: dpa

Mit 2,3 Promille hat ein Schiffsführer zwischen Dietfurt und Riedenburg seinen Frachter im Main-Donau-Kanal auf Grund gesetzt. Das teilte die Polizei Beilngries mit.



Am Sonntagabend fuhr ein 80 Meter langes, unter rumänischer Flagge fahrendes Gütermotorschiff von Dietfurt talwärts in Richtung Riedenburg. Das Schiff fiel laut Polizei bereits durch seine untypische Fahrweise auf. Kurz vor der Ortschaft Meihern fuhr der Schiffsführer an das linke Ufer auf. Er konnte sich aus der misslichen Lage jedoch selbst wieder befreien.

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Fremdes Schiff zieht Frachter wieder frei

Kurz nach der Ortschaft Deising kam der Schiffsführer mit seinem Gütermotorschiff aber erneut vom Kurs ab und kollidierte mit der rechten Uferseite. Ein dahinter fahrendes Gütermotorschiff kam dem auf Grund gelaufenen Schiff zur Hilfe und zog es zurück ins Fahrwasser. Die Besatzung dieses Schiffes bemerkte jedoch die starke Alkoholisierung des Schiffsführers und hinderte ihn daran weiterzufahren.

Die Besatzung kuppelte das nun führerlose Schiff seitlich an ihr Schiff und brachte es zur Schleuse Riedenburg. Dort wurde der Schiffsführer bereits von Beamten der Wasserschutzpolizei Beilngries und der Polizeiinspektion Kelheim empfangen. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,3 Promille.

Der Schiffsführer musste sich einer Blutentnahme unterziehen und eine Sicherheitsleistung in dreistelliger Höhe aufgrund einer Gefährdung des Schiffsverkehrs ableisten. Am Folgetag könnte der Schiffsführer, sofern er ausgenüchtert ist, seine Fahrt fortsetzen. Eine Sicherheitsleistung kann für Beschuldigte angeordnet werden, die keinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Sie soll die Durchführung des Strafverfahrens sicherstellen. Ob am Ufer ein Schaden entstanden ist, muss durch die zuständige Behörde noch ermittelt werden.

− red/lai/dpa