Genehmigung
Skaterplatz auf der Insel soll weichen

Marode und kaum genutzt: Die Bad Abbacher Skateranlage soll rückgebaut werden. Aber es entsteht Neues für den Nachwuchs.

05.04.2021 | Stand 16.09.2023, 3:31 Uhr
Gabi Hueber-Lutz
2009 war die Skaterbahn auf der Freizeitinsel grundlegend überholt worden. Nun wird sie rückgebaut. −Foto: Gabi Hueber-Lutz

Die Skateranlage auf der Bad Abbacher Freizeitinsel soll zurückgebaut werden. Der TSV hat vom Gemeinderat grünes Licht für seine Alternativ-Pläne bekommen.

2009 ist die Skateranlage grundlegend renoviert und vergrößert worden. Nun ist sie wieder in die Jahre gekommen, entspricht teilweise nicht mehr den Sicherheitsvorschriften, und auch der Vandalismus hat vor der Anlage nicht Halt gemacht. „Die Nutzung ist sehr stark zurück gegangen“, sagte Bürgermeister Dr. Benedikt Grünewald bei der jüngsten Gemeinderatssitzung.

Der TSV, der das Gelände gepachtet hat, möchte statt der Skateranlage hier nun ein Kleinfeld für seine Fußballmannschaften schaffen. Zirka 80 Kinder und Jugendliche spielen in diesen Mannschaften. Einen Container, den der Sportverein hier schon stehen hat, würde er als Wetterschutzmöglichkeit ausbauen.

Mittelfristig möchte der Sportverein hier auch einen Street Soccer Court anlegen, der auch von Nicht-Mitgliedern genutzt werden könnte. Die entscheidende Frage sei, ob diese Fläche für die Skater überhaupt die richtige sei, gab Grünewald zu bedenken. Das Gremium stimmte dem Antrag des TSV geschlossen zu. Zeitnah will man sich aber auch damit beschäftigen, welches Angebot man für Kinder und Jugendliche schaffen kann, die nicht in einem Verein organisiert sind. Unter anderem Stefan Killian wies darauf hin, dass man eine Bedarfsfeststellung brauche, die erkunde, was die Kinder und Jugendlichen überhaupt wollen.

Planen für die Zukunft

Auch mit einer Weiterentwicklung in größerem Umfang beschäftigte sich der Rat. Der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan soll neu aufgestellt werden. Welche Flächen braucht man für Siedlungen, welche für Gewerbe, welche für Schulen, Kinderbetreuung oder das Kurwesen? Welche Flächen braucht man für die Energiegewinnung, welche für den Bereich Freizeit und Erholung? Welche für die Landwirtschaft? Sehr vieles im Flächennutzungs- und im Landschaftsplan ist natürlich durch die bestehenden Gegebenheiten bereits festgelegt. Viele Entscheidungen werden aber auch widerspiegeln, wie die Gemeinde sich weiter entwickeln will.

In einem Themenschwerpunkt beleuchten wirhier die Bau- und Wohnsituationim Landkreis.

Der alte Flächennutzungsplan ist fast 25 Jahre alt, hat in vielen Bereichen immer wieder Anpassungen erfahren und wird daher nun in seiner Gesamtheit neu entwickelt. Parallel dazu wird eine Verkehrsplanung stattfinden. Die Neuaufstellung ist ein Prozess, der voraussichtlich erst Ende 2023 seinen Abschluss finden wird, wie Fritz Bauer vom Büro Komplan sagte. Bauer stellte die Entwicklung der neuen Planung im Gemeinderat vor. Begonnen wird zunächst mit der digitalen Erfassung der Gegebenheiten. Zirka ein dreiviertel Jahr wird das dauern. Danach beginnt die eigentliche Planungsphase für die Gemeinde, bei der die Ausrichtung und die Ziele definiert werden sollen. Die daraus entstehende Planung wird öffentlich ausgelegt, Anregungen und Einwände werden bearbeitet und in die Planung eingearbeitet. Dann wird die überarbeitete Planung wieder öffentlich ausgelegt und anschließend bearbeitet.

Kein automatisches Baurecht

Eines machte Bauer dabei ganz deutlich: „Weder der Flächennutzungsplan noch der Landschaftsplan generieren Baurecht.“ Der Flächennutzungsplan ist aber die Grundlage, die zeigt, an welchen Stellen im Ort überhaupt ein Bebauungsplan aufgestellt werden darf. In Stein gemeißelt sind die Festsetzungen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans nicht in jedem Fall.

Neubau:
Die Firma Fichtl kann voraussichtlich bereits sehr schnell mit der Errichtung zweier Hallen im Industriegebiet Lengfeld beginnen. Wie Bürgermeister Dr. Grünewald mitteilte, habe das Landratsamt das signalisiert. Der Gemeinderat stimmte der notwendigen Änderung des Bebauungsplans zu. (lhl)

Wenn sich herausstellt, dass der Plan nach einiger Zeit hier und dort doch nicht passt, kann er in einem gewissen Rahmen durch sogenannte Deckblattänderungen anpasst werden. Einstimmig sprachen sich die Räte für die Neuaufstellung aus. Die Bürger sollen im Rahmen einer Bürgerversammlung beziehungsweise eines Bürgerbriefs beteiligt werden. Für den Gemeinderat fasst man eine Klausurtagung ins Auge.