Genehmigung
Steinbruch bei Wiesent: Bürger reden mit

Gegen das Vorhaben können bis 21. Mai Einwendungen erhoben werden. Auch der Termin für die Debatte steht fest.

05.03.2021 | Stand 16.09.2023, 4:05 Uhr
Im Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Granit-Steinbruchs bei Ettersdorf/Wiesent steht nun der nächste Verfahrensschritt an. −Foto: Paul Wiethaler

Im Genehmigungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb eines Granit-Steinbruchs bei Wiesent steht nun der nächste Verfahrensschritt an. Nachdem die Antragsunterlagen nunmehr vollständig vorliegen, wird das Vorhaben vom Landratsamt Regensburg am 5. März im Amtsblatt des Landkreises sowie in örtlichen Tageszeitungen öffentlich bekannt gemacht. Das geht aus einer Pressemitteilung des Landratsamts hervor.

Die Auslegung der Unterlagen findet zwischen dem 22. März und 21. April statt. Ausgelegt werden alle entscheidungsrelevanten Unterlagen, wie etwa der Genehmigungsantrag einschließlich der dazugehörenden Planunterlagen sowie die zum Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegenden behördlichen Stellungnahmen und Empfehlungen.

Einwendungen schriftlich oder elektronisch erheben

Die Auslegung erfolgt zum einen in physischer Form im Landratsamt Regensburg sowie im Rathaus der Gemeinde Wiesent, im Rathaus der Stadt Wörth (als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Wörth an der Donau/Brennberg) sowie im Rathaus des Marktes Donaustauf (als Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf/Altenthann/Bach). Darüber hinaus werden alle Unterlagen auch in digitaler Form im Internet veröffentlicht.

Gegen das Vorhaben können bis einschließlich 21. Mai Einwendungen erhoben werden, heißt es in der Mitteilung weiter. Dies ist entweder schriftlich oder elektronisch beim Landratsamt Regensburg, bei der Gemeinde Wiesent, bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth an der Donau sowie bei der Verwaltungsgemeinschaft Donaustauf möglich . Einwendungsberechtigt ist grundsätzlich jeder. Man muss also nicht Bürgerin oder Bürger der Gemeinden sein, in deren Rathaus die Unterlagen ausgelegt werden.

Nicht nur Bürger der Gemeinden können mitreden

Auch können Bürger im Rathaus einer Gemeinde, die nicht ihre Heimatgemeinde ist, die Unterlagen einsehen und dort Einwendungen erheben. Für elektronische Einwendungen, die gegenüber dem Landratsamt abgegeben werden, wurde eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: einwendungen-steinbruch@landratsamt-regensburg.de. Grundsätzlich gilt, dass eine Einwendung zumindest die vom Einwender befürchtete Rechtsgutsgefährdung und die Art der Beeinträchtigung erkennen lassen soll. Unleserliche Einwendungen oder solche, die die einwendungsführende Person nicht erkennen lassen, können bei einem möglichen Erörterungstermin nicht zugelassen werden.

Die Erörterung der – rechtzeitig erhobenen – Einwendungen mit den Einwendungsführern, dem Antragsteller sowie den Sachverständigen wird am 29. Juli um 9 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Regensburg stattfinden. Der Erörterungstermin kann vom Landratsamt Regensburg modifiziert gestaltet werden oder zeitlich und/oder räumlich verlegt werden, wenn dies zur zweckmäßigen Durchführung (etwa aufgrund infektionsschutzrechtlicher Anforderungen) notwendig ist.