Im November 2021 legte ein Eigentümer eines unmittelbaren Anwesens in der Sudetenstraße Widerspruch gegen den geplanten Standort ein. Die Standortfestlegung wurde allerdings im Dezember beschlossen und die Genehmigung vom Landratsamt Regensburg erteilt. Für das Bauvorhaben wurde bereits im Oktober eine rechtswirksame Baugenehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde erteilt. Es bestehe nicht die Möglichkeit, Widerspruch gegen den Standort einzulegen, war sich das Gremium einig und beschloss, den Widerspruch wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. (ljf)