Pandemie
Neutraublinger erhalten Corona-Impfung

Am 28. und 29. März können sich Bürger im Alter von mehr als 80 Jahren impfen lassen. Den Pieks gibt es nur für Angemeldete.

15.03.2021 | Stand 16.09.2023, 3:52 Uhr
Wer sich in Neutraubling impfen lassen will, soll pünktlich erscheinen, bittet die Stadt. −Foto: Friso Gentsch/dpa

Um den Neutraublinger, die älter als 80 Jahre sind, den anstrengenden Fahrtweg in die Impfzentren nach Schierling und Regensburg zu ersparen, bietet das Landratsamt einen Impftermins vor Ort in Neutraubling an.

Dieser findet laut einer Pressemitteilung der Stadt am 29. und 30. März in der Turnhalle der Josef-Hofmann-Grundschule statt. Die persönlichen Impftermine würden den Senioren schriftlich mitgeteilt, die Zweitimpfung erfolge am 26. und 27. April ebenfalls in der Grundschulturnhalle.

Lehrerparkplatz steht zur Verfügung

Die mobile Impfstation ist laut der Pressemitteilung barrierefrei zugänglich. Der Zugang erfolgt im Einbahnstraßensystem von der Hans-Watzlik-Straße aus direkt neben dem Eingang in die Grundschule, der Ausgang wiederum über den rückwärtigen Ausgang hinaus in die Hans-Watzlik-Straße. Parkmöglichkeiten sind in direkter Nähe auf dem Lehrerparkplatz der Neutraublinger Grundschule ausgeschildert.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten die Organisatoren um pünktliches Erscheinen. Zu frühes Eintreffen am Impfzentrum kann den Ablauf stören. Ebenso sollen angemeldete Senioren, die den Erst- und/oder den Zweittermin zeitlich nicht einhalten können, im Vorfeld unter Telefon (0 94 01) 8 00 36 absagen.

Keine weiteren Impfungen in Neutraubling

Die Stadt Neutraubling weist darauf hin, dass es keinen weiteren Impftermin vor Ort geben wird. Personen, die ihre Impfung zwischenzeitlich in einem der beiden Impfzentren des Landkreises Regensburg empfangen haben, brauchen sich nicht mehr zu melden.

Geimpft werden an den genannten Terminen angemeldete Personen, die sich bei der Stadt Neutraubling für eine freiwillige Corona-Impfung haben vormerken lassen und das Anschreiben mit Nennung ihres persönlichen Impftermins dabeihaben. Unangemeldete Personen können nicht berücksichtigt werden.