Einen Gebührenbescheid über einen hohen vierstelligen Betrag erlässt die Stadt Regensburg auch nicht alle Tage. Im Falle eines Escort-Service aber schlug die Behörde mit einer hohen vierstelligen Rechnung zu Buche.
DiesenKostenbescheid über satte 6500 Eurowollte der Tegernheimer Manfred V. (Name geändert, der Redaktion bekannt) dann auch nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte, zog zusammen mit seinem Rechtsanwalt gegen die Stadt vor das Verwaltungsgericht am Haidplatz.