Es ist ein bislang einzigartiger Fall: Der frühere Generalkonservator und einst oberste Hüter der bayerischen Denkmäler haftet persönlich für Entscheidungen in seiner Amtszeit. Der Verwaltungsgerichtshof in München (VGH) bestätigte nun ein vorinstanzliches Urteil aus dem Jahr 2019. Frühere Weggefährten von Professor Dr. Egon Johannes Greipl, den Regensburgern ist er auch als früherer Kulturreferent bekannt, sind über das Urteil entsetzt.
Der VGH hat in einem Beschluss die Beschwerde von Greipl zurückgewiesen: Da der Beschluss (liegt dieser Zeitung vor) „unanfechtbar“ ist, ist das Urteil...