Maßnahmen
Keine Ausnahmen für Schwangere

Wer in anderen Umständen ist, empfindet die FFP-2-Masken vielleicht als unangenehm. Die strengen Regeln gelten aber für alle.

15.01.2021 | Stand 16.09.2023, 4:20 Uhr

Seit dieser Woche gilt in Bayern: In allen geöffneten Ladengeschäften, aber auch im Bus müssen FFP-2-Masken getragen werden. Ausnahmen gibt es lediglich für Gottesdienste oder im Freien. Doch gibt es auch Gruppen, die aufgrund körperlicher Belastungen vom Tragen ausgenommen sind? Die MZ hat beim zuständigen Bayerischen Gesundheitsministerium nachgefragt.

Nur im Risikofall gibt es Ausnahmen

„Eine spezielle Ausnahme für Schwangere ist derzeit nicht vorgesehen, es gelten weiterhin die allgemeinen Ausnahmen“, sagte ein Sprecher des...

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