Prozesse
Maskenball im Schwurgerichtssaal

Im Verfahren gegen den Drogen-Paten musste die Observierungsgruppe der Kripo in den Zeugenstand. Sie kam verkleidet.

03.01.2019 | Stand 16.09.2023, 5:46 Uhr
Wolfgang Ziegler

Er gilt als die zentrale Figur des Drogen-Kartells: Fiqret D. (55), eingerahmt von seinen Verteidigern Christian Reiser (r.) und Dr. Christian Meisl Foto: Ziegler

Heiterkeit auf der Anklagebank: Im Prozess gegendie Regensburger Drogen-Mafiawurde am Donnerstag, 3. Januar, im Sitzungssaal 104 – dort, wo auch das Schwurgericht tagt und schon viele Male „lebenslänglich“ verkündet hat – die Rosenmontagsparty in der Alten Mälze vorweggenommen. Hauptdarsteller des Faschingsballs im Justizgebäude waren ausgerechnet Polizisten, allerdings ganz besondere. Auf der Zeugenliste stand die Observierungsgruppe der KPI Z, der Regensburger Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben, und die soll natürlich auch fürderhin unerkannt arbeiten können. Also mussten die Beamtinnen und Beamten in die Maske, bevor sie in die „Bütt“, sprich den Zeugenstand, durften.

Fast bis zur Unkenntlichkeit entstellt wurden sie mit Haartoupets, Perücken, falschen Bärten und dicken Hornbrillen in dem eigens gesperrten Sitzungssaal 101, wo sie im Vorfeld ihrer Aussagen vor neugierigen Blicken sicher waren. Dabei war das, was sie zu sagen hatten, alles andere als brisant. Sie schilderten jeweils nur Momentaufnahmen: wann wer in welches Auto gestiegen war; wer mit wem wohin gegangen war; wer was wann aus welchem Fahrzeug geholt hatte – polizeiliche Kleinarbeit eben. Bei einigen Angeklagten herrschte angesichts der Kostümierung der Ermittler derweil so viel Karnevalsstimmung, dass sichVorsitzender Richter Carl Pfeiffersogar um die Gesundheit der mutmaßlichen Dealer sorgte.

Einer kommt wohl bald frei

Befeuert wurde der Spaß zudem wieder einmal von der Münchner Rechtsanwältin Ricarda Lang, der Verteidigerin des 26-jährigen Angeklagten Elson J., die bisher im prozessinternen Rennen um den Titel der Frage-Queen die Nase ganz weit vorne hat und auch gestern wieder alles gab: So wollte sie zum Beispiel allen Ernstes wissen, warum einer der Polizeibeamten bei der Observierung nicht fotografiert habe. Oder, ob ein anderer der Polizisten während der gesamten Observationszeit observiert habe. Substanzielles kam dabei freilich nicht rum.

Das lieferte indes einmal mehrdas Strafverteidigerinnen-Duo Dagmar Cicotti und Mayumi Weinmann, die den 23-jährigen Angeklagten Alesjo S. vertreten, der offenbar eines der Rauschgift-Depots des Kartells verwaltete. Sie regten – auf neun Seiten fundiert vorgetragen – an, das Verfahren gegen ihren Mandanten abzutrennen. In ihrer Begründung argumentierten die beiden Anwältinnen unter anderem mit dem vollumfänglichen Geständnis des 23-Jährigen, mit der Beantwortung weitergehender Fragen durch ihn, mit der Tatsache, dass er nur sechs Wochen für das Kartell tätig war und auch damit, dass er der Polizei bis zur Festnahme der Bande am 12. Dezember 2017 gar nicht bekannt gewesen sei. Für ihren Mandanten führten Dagmar Cicotti und Mayumi Weinmann auch eine Fürsorgepflicht des Gerichts für den Angeklagten ins Feld, die nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ihrer Meinung nach auf diesen Fall anwendbar sei.

1624 Kilometer pro Prozesstag

Da Oberstaatsanwalt Dr. Markus Riedhammer einer Abtrennung des Verfahrens „zu gegebener Zeit zustimmen“ will, besteht für Alesjo S. somit nun die Möglichkeit, dass er letztlich in wenigen Wochen zu einer – bereits ausverhandelten – Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten verurteilt werden kann. Dies wiederum würde für den 23-Jährigen bedeuten, dass er nach Verbüßung der Halbstrafe, also von einem Jahr und zwei Monaten, auf freien Fuß kommen könnte. Und das wäre bereits Mitte Februar der Fall.

Mit einer solchen Entscheidung würden nach Ansicht der beiden Strafverteidigerinnen auch „Ressourcen geschont“ – Ressourcen, die speziell in diesem Verfahren ohnehin arg strapaziert werden. So sitzen die sieben Angeklagten derzeit in sieben verschiedenen bayerischen Justizvollzugsanstalten ein – Amberg, Augsburg, Bayreuth, Hof, Landshut, Nürnberg sowie Weiden – und müssen an jedem Verhandlungstag zum Landgericht nach Regensburg und nach Ende der Verhandlung in die jeweilige JVA zurückgefahren werden.

Mit den Streifenwagen werden somit pro Tag 1624 Kilometer zurückgelegt. Für die Vorführung der Angeklagten werden jeweils zwei Vorführungsbeamte, insgesamt also 14 Polizisten, abgestellt, deren Job meist nicht in acht Stunden erledigt ist. Darüber hinaus sind an dem Verfahren drei Berufsrichter, zwei Schöffen, zwei Staatsanwälte, zwei Dolmetscher, zwei psychiatrische Sachverständige, eine Protokollführerin sowie insgesamt 14 Strafverteidiger beteiligt.

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