Verkehr
Neu: Digitaler „Strafzettel“ der Polizei

Auch in der Oberpfalz sollen die „Knöllchen“ nun auch elektronisch übermittelt und bezahlt werden können.

06.12.2021 | Stand 15.09.2023, 22:28 Uhr
Die „Knöllchen“ sollen langfristig komplett wegfallen. −Foto: Fredrik von Erichsen/dpa/picture alliance / Fredrik Von E

Nach dem laut der Behörden erfolgreichen Probebetrieb in München werden nunmehr schrittweise bei der gesamten Bayerischen Polizei die bisherigen „Strafzettel“ von der neuen „mOwi-App“ und dem damit verbundenen „Bürger-Infoportal“ abgelöst. Beim Polizeipräsidium Oberpfalz und somit auch in Stadt und Landkreis Regensburg startet der Betrieb in dieser Woche.

Hinter den Begriffen „mOwi-App“ und „Bürger-Infoportal“ steckt ein Verfahren, welches die bisherige Verwarnung mit Zahlungsaufforderung – umgangssprachlich als „Strafzettel“ oder „Knöllchen“ bekannt – langfristig ersetzen soll. Die Polizeikräfte stellen dabei mithilfe der „mOwi-App“ über das dienstliche Smartphone eine Verwarnung aus. Diese wird dann mit einem QR-Code, der sich auf einer sogenannten Bürgerbenachrichtigung befindet, zusammengeführt und unmittelbar in das Polizeidatennetz gespeichert.

Die Polizeikräfte bringen diese Bürgerbenachrichtigung am Fahrzeug an oder übergeben diese situationsbedingt persönlich an die Verkehrsteilnehmenden. Die so Verwarnten können nun mithilfe eines Smartphones oder eines Computers den vorgeworfenen Tatbestand selbst ansehen. Anschließend besteht die Möglichkeit einen entsprechenden Überweisungsträger aufzurufen, um das Verwarnungsgeld zum Beispiel über Onlinebanking sofort zu bezahlen.

Sollten verwarnte Verkehrsteilnehmende nicht die Möglichkeit besitzen, sich digital zu informieren bzw. die Verwarnung zu bezahlen, so können sie, wie bisher auch, mit dieser Bürgerbenachrichtigung bei einer Polizeiinspektion vorstellig werden und die Verwarnung dort begleichen oder sich Informationen hierzu einholen.

Soweit sich eine am Fahrzeug angebrachte Bürgerbenachrichtigung nicht mehr an diesem befinden sollte, erhält die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges wie gewohnt eine schriftliche Benachrichtigung über den Verkehrsverstoß per Post.

Nähere Information für Betroffene – so auch ein Erklärvideo und Antworten auf häufig gestellte Fragen – können im Internet auf dem Bürger-Infoportal unter der Adresse www.info-bussgeld.polizei.bayern.de unter den Menüpunkten Hilfe beziehungsweise FAQ abgerufen werden.