Am Standesamt müssen betroffene einen Antrag auf Änderung des Eintrages stellen – das passiert auch immer wieder. Manchmal weiß das Standesamt aber auch nicht, ob man eine frühere Frau als Kindsvater eintragen kann.
Am Standesamt müssen betroffene einen Antrag auf Änderung des Eintrages stellen – das passiert auch immer wieder. Manchmal weiß das Standesamt aber auch nicht, ob man eine frühere Frau als Kindsvater eintragen kann.
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