Das Urteil im Prozess um die schwere Vergiftung einer 35-Jährigen mit dem Blutverdünner Marcumar war für Prozessbeobachter keine Überraschung. In der Begründung hatte Schwurgerichts-Vorsitzender Dr. Michael Hammer einen Mordversuch „fernliegend“ genannt. Die Staatsanwaltschaft Regensburg hat nun Revision eingelegt – aus gutem Grund.
Sechs Verhandlungstage war die zweite Strafkammer des Landgerichts in Regensburg auf der Suche nach der Wahrheit. Dabei hatte sich jedoch schon abgezeichnet, dass konkrete Beweise oder belastende Indizien gegen den Noch-Ehemann weitgehend fehlten. Laut Dr....