Strafverteidigung ist oftmals eine Gratwanderung. Rechtliche Hinweise an den Mandanten sind nicht nur erlaubt, sondern erwünscht – der Rat zur Lüge und Anstiftung zu falschen, vorteilsverschaffenden Angaben allerdings illegal und nach Paragraph 258 StGB als Strafvereitelung strafbar. Diese Grenze soll ein Regensburger Rechtsanwalt (46) in zwei Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr und fahrlässiger Straßenverkehrsgefährdung überschritten haben.
Dies meinte jedenfalls die Regensburger Staatsanwaltschaft und schickte dem Juristen einen Strafbefehl ins Haus. Da dies rein formal einer...