„Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit“, welche der Staatsanwalt als „fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs“ wertete, und ein Sachschaden, der sich auf mehrere Hunderttausend Euro summierte – angesichts dessen hört sich der Strafbefehl über 1400 Euro gegen einen slowakischen Berufskraftfahrer eher milde an. Doch Adam T. (62), der am 6. Oktober 2021 auf der A93 einen Horror-Unfall verursachte, legte Einspruch ein.
Der Makel eines Schuldeingeständnisses, so sein Anwalt, hätte die Chancen gegenüber seiner Unfallversicherung reduziert. Am Montag, dem zweiten Tag derHauptverhandlung vor dem...