Stadt Schwandorf
Grundsteuer: Neuregelung wird umgesetzt, das ist zu beachten

20.06.2022 | Stand 15.09.2023, 4:40 Uhr
Auch in Schwandorf haben sich alle Grundstückseigentümer in diesem Jahr an das Finanzamt zu wenden. −Foto: Dietmar Zwick/Archiv

Für die Städte und Gemeinden ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Sie fließt in die Finanzierung der Infrastruktur, zum Beispiel in den Bau von Straßen, und dient der Finanzierung von Schulen und Kitas. Nun gibt es eine Neuregelung.

Wie die Stadt Schwandorf mitteilt, hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt. Der Bayerische Landtag hat am 23. November ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet.

Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks demnach bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.

Dreistufiges Verfahren bleibt erhalten

Und so läuft laut Pressemitteilung das Verfahren ab: Das bisher bekannte, dreistufige Verfahren bleibt weiter erhalten. Eigentümer müssen eine sogenannte Grundsteuererklärung abgeben. Das Finanzamt stellt auf Basis der erklärten Angaben den sogenannten Grundsteuermessbetrag fest und übermittelt diesen an die Kommune. Die Eigentümer erhalten über die getroffene Feststellung des Finanzamtes einen Bescheid, den sogenannten Grundsteuermessbescheid.

Der vom Finanzamt festgestellte Grundsteuermessbetrag wird dann von der Kommune mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert, den jede Kommune selbst festlegt. Die tatsächlich nach neuem Recht zu zahlende Grundsteuer wird den Eigentümern in Form des Grundsteuerbescheids von der Kommune mitgeteilt – voraussichtlich 2024. Die neue Grundsteuer ist ab dem Jahr 2025 von den Eigentümern an die Kommune zu bezahlen.

Die Neuregelung betrifft laut Mitteilung der Stadt alle Schwandorfer, die am 1. Januar 2022 Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks, eines Wohnobjekts oder eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft waren. Sie alle wurden durch Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern am 30. März aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Für die Erklärung sind die Eigentumsverhältnisse und tatsächlichen baulichen Gegebenheiten am 1. Januar 2022 maßgeblich, dem sogenannten Stichtag. Die Grundsteuererklärung ist nach Mitteilung der Stadt Schwandorf in der Zeit vom 1. Juli bis spätestens 31. Oktober 2022 abzugeben.

Online oder auf Papier einzureichen

Elektronisch funktioniert das über das Online-Finanzamt unter www.elster.de. Die Stadt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Neuregistrierung bei „Elster“ bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann. Die Grundsteuererklärung kann aber auch auf Papier eingereicht werden. Vordrucke dafür gibt es unter www.grundsteuer.bayern.de, beim Finanzamt Schwandorf oder im Schwandorfer Rathaus.

Auch der Steuerberater kann für Eigentümer die Grundsteuererklärung abgeben. Für andere Bundesländer gelten andere Regelungen als in Bayern. Informationen dazu gibt es unter www.grundsteuerreform.de.

Weitere Infos zur Grundsteuer

Erklärung:Weitere Informationen und Erklärvideos zur Grundsteuer in Bayern finden sich online unter www.grundsteuer.bayern.de.

Abgabe:Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Steuerverwaltung von Montag bis Donnerstag (8 bis 18 Uhr) und Freitag (8 bis 16 Uhr) unter Tel. 089/30 70 00 77 erreichbar.

Bearbeitung:Die bayerischen Finanzbehörden rechnen mit rund 6,3 Millionen Bescheiden. Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand sei daher abzusehen, heißt es.