Wegen Jagdwilderei musste sich im Juli 2021 ein 65-jähriger Wanderschäfer aus dem Landkreis Amberg-Sulzbach vor dem Amtsgericht Schwandorf verantworten. Einer seiner beiden Hütehunde soll im Juni 2020 bei Teublitz ein Rehkitz gehetzt und schließlich totgebissen haben. Gegen das Urteil, eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 50 Euro (6000 Euro), legten der Verurteilte und sein Verteidiger, Rechtsanwalt Helmut Mörtl, Berufung ein.
Bereits im Dezember hatte die 3. Strafkammer des Landgerichts Amberg, unter Vorsitz von Richter Peter Hollweck, einen ersten Verhandlungstermin anberaumt....